Noch immer wird tausenden Hamburger Haushalten Strom, Wasser oder Gas abgestellt, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. So wurden in den ersten drei Quartalen 2016 bereits 8.576 Stromsperren verhängt, im gesamten Jahr 2015 waren es noch 6.239. Das ergibt eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft (Drs. 21/6341). Auch die Zahl der Gassperren (2015 bei 489 Haushalten, 1.-3. Quartal 2016 bei 486 Haushalten) und der Sperrungen der Wasserversorgung (2015: 700, 1.-3. Quartal 2016: 598 betroffene Haushalte) bleibt hoch bzw. steigt weiter an. Über eine Million Mahnschreiben haben Vattenfall und Hamburg ENERGIE vom ersten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2016 verschickt.

„Strom, Gas und Wasser sind soziale Grundrechte und müssen für alle Menschen gewährleistet werden“, erklärt dazu Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Energiesperren, wie sie in Hamburg tausendfach verhängt werden, können in der Konsequenz bis zur Obdachlosigkeit führen. Doch immer noch sind weder auf Bundesebene noch auf Landesebene die von SPD und CDU bzw. SPD und Grünen versprochenen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Energiearmut erfolgt. Die aktuellen Zahlen aus unserer Anfrage machen deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Hamburg muss endlich konsequent die Energiearmut bekämpfen!“

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag an die Hamburgische Bürgerschaft konkrete Schritte, darunter die Einrichtung unabhängiger Clearingstellen für Energieschuldner_innen und ein Ende der Einbeziehung von Energie- und Wasserschulden in die Bonität bei der SCHUFA, die bisher häufig den Wechsel in günstigere Tarife bei anderen Versorgungsunternehmen verhindert. „Dass die durchschnittliche Darlehenssumme für Stromkosten bei den Grundsicherungsempfänger_innen binnen eines Jahres um rund 13 Prozent gestiegen ist zeigt, dass der derzeitige Regelsatz für dieses elementare Grundbedürfnis nicht ausreicht“, ergänzt Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. „Stromkosten müssen endlich an den tatsächlichen Verbrauch angeglichen und erstattet werden. Das gilt sowohl in der Grundsicherung als auch beim Arbeitslosengeld II.“