Der Senat will heute eine Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII beschließen – und unterläuft damit die erst vor zwei Monaten eingesetzte Enquete-Kommission zur Kinder- und Jugendhilfe. So sollen mit der Gesetzesänderung unter anderem die Ombudsstellen, die Jugendhilfeinspektion und das Qualitätsmanagement neu geregelt werden – obwohl diese einen bedeutenden Teil der Untersuchungsaufträge der Kommission bilden. „Der Senat schafft hier Tatsachen, bevor die mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossene Kommission überhaupt das erste Mal getagt hat – das ist wirklich unglaublich“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Das Ergebnis der Expert_innenberatung kann und muss der Senat abwarten.“ Mit seinem unausgegorenen und fachlich unbegründeten Vorgriff beschädige der Senat die Kommission in ihren Aufträgen in Ziffer 1,2, 8,10 und 15.

„Sollte der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Pläne nicht wieder zurückziehen, wird es auf der konstituierenden Sitzung der Enquete-Kommission bereits die erste muntere Debatte geben. Und gleichzeitig werden wir  bei der Bürgerschaftspräsidentin Beschwerde einlegen“, kündigt Boeddinghaus an.