Steuerbetrug der HSH Nordbank?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/10493  
20. Wahlperiode  21.01.14 

Schriftliche Kleine Anfrage 
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 14.01.14 

Betr.:  Steuerbetrug der HSH Nordbank? 

Dividenden werden zu einem Dividendenstichtag einmal pro Jahr für das vorausgehende Geschäftsjahr zuzüglich anteiliger Steuerbescheinigung für eben dieses vorangegangene Geschäftsjahr ausgeschüttet.
Nun nutzt man bei Cum-Ex-Geschäften aus, dass es kurz vor diesem Dividendenstichtag selbstverständlich möglich ist, sowohl diese Papiere zu handeln als auch Leerverkäufe zu tätigen. Derartige Leerverkäufe bedeuten, dass ein Händler Papiere verkaufen kann, die er noch gar nicht besitzt und erst erhalten muss. Eine solche Transaktion wird zwar sekundenschnell getätigt, jedoch dauert es bis zu wenigen Tagen, bis eine Dokumentation und Einlieferung dieser Papiere in sein Depot aus dieser getätigten Transaktion abgeschlossen ist. Innerhalb dieser Interimszeit von etwa zwei Tagen ist für Finanzbehörden nicht exakt zu klären, ob die Papiere dem Käufer oder dem Verkäufer zustehen, und damit natürlich auch der steuerliche Erstattungsbetrag für das  vorangehende Geschäftsjahr des Wertpapiers. In der Regel erfolgen dann zwei Erstattungsbescheide, sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer dieser Transaktion.

Diesen Effekt, wohl  wissend, dass sie keinen Anspruch aus diesen Erstattungen haben, nutzten Banken und Investoren bei Cum-Ex-Geschäften einzig und allein deshalb aus, um sich derartige  Steuerbescheinigungen zu erschleichen. Man lässt sich Steuern erstatten, die man nie gezahlt hat. Dieses geht über den Tatbestand der Steuerhinterziehung hinaus, ein solches Gebaren ist Steuerbetrug! 
Diese Erstattungsbescheinigungen lässt man sich dann vom Finanzamt erstatten beziehungsweise kann diese mit zu leistenden Steuerzahlungen verrechnen. Ein solche Verrechnung ist besonders perfide, weil selbst bei zu publizierenden juristischen Personen wie Aktiengesellschaften in den Zahlen nur ein Steuersaldo auftaucht, die erschlichenen Steuererstattungen in den
veröffentlichten Zahlen gar nicht explizit auftauchen. In den Medien hat man diese Art von Geschäften bereits mit einem Umsatzsteuerkarussell verglichen.

Nun stellte sich heraus, dass die HSH Nordbank bewusst derartige Geschäfte getätigt hat. Zwischen 2008 und 2011 hat sich die Bank laut Bericht der mit der Prüfung beauftragten Anwaltskanzlei Clifford Chance Steuergutschriften in Höhe von offensichtlich mindestens 113 Millionen Euro erschlichen. Die Bundesregierung wusste ab dem Jahre 2002 von derartigen Betrugsmöglichkeiten. Der damalig zuständige Finanzminister unternahm nichts.

Im Jahre 2006 erließ auf vielfachen Druck das Bundesfinanzministerium einen Entwurf für ein Gesetz mit der Zielsetzung, derartige Geschäfte zu unterbinden. Jedoch machte das alles nur noch schlimmer. Teile des Gesetzesentwurfes wurden von den Banken selbst verfasst und wurden nun als „Handlungsanweisung“ betrachtet. Nun tätigte man eben diese Transaktionen über das europäische Ausland.

Erst 2012 wurden derartige Cum-Ex-Geschäfte völlig verboten. Gegenwärtig prüft die Staatsanwaltschaft, ob es deshalb Anklagen gibt. Es bleibt unverschämt, dass sich eine Landesbank in öffentlichem Eigentum an einem solchen möglichen Betrug an Steuergeldern beteiligt. Der Zeitpunkt spricht eher dafür, dass die Bank erst mit der Bekanntwerdung der Aufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft diese Aktivitäten eingestellt hat. 

Wir erwarten drastische Maßnahmen innerhalb der Bank, aber fragen auch nach den Gesamtverantwortlichen für diesen möglichen Betrug. Diese Verantwortung lag doch bei dem jetzigen Vorstandsvorsitzenden, der ab dem 1.11.2009 Risikovorstand der Bank war, später zusätzlich Finanzvorstand und seit dem 1.11.2012 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Dementsprechend muss er mit dem Sachverhalt betraut beziehungsweise zumindest informiert gewesen sein. 

Ich frage den Senat:

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