Straftaten mit möglicherweise rechtsextremem Hintergrund (II)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/10555
20. Wahlperiode  28.01.14 

Schriftliche Kleine Anfrage 
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.01.14 

Betr.:  Straftaten mit möglicherweise rechtsextremem Hintergrund (II) 

Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/10209 wurden 29 der 200 im Rahmen des GAR-Phasenkonzepts überprüften Fälle versuchter und vollendeter Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 der GAR-Arbeitsgruppe Fallanalyse übermittelt, weil ein rechtsextremer Hintergrund nicht absolut ausgeschlossen werden könne.

Dem RBB zufolge soll es bei dieser erneuten bundesweiten Überprüfung um folgende Fragen beziehungsweise mögliche Verdachtsmomente gegangen sein: Hatte das Opfer einen  Migrationshintergrund?  War  das Opfer für einen Täter erkennbar jüdisch? War das Opfer homosexuell? War das Opfer obdachlos, links eingestellt oder passte es in anderer Weise in das „Feindes“-Spektrum von Rechtsextremisten? Hatte es einen speziellen Arbeitsplatz? Lassen die Umstände der Tat auf einen rechtsextremistischen Hintergrund schließen? 
(http://www.rbb-online.de/politik/hintergrund/berliner-liste-der-todesopfer-rechtsextremer-gewalt.html) 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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