Hartz-IV-Urteil: Immer noch kein Ende des Sanktionsregimes
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Sanktionspraxis bei Hartz IV gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt. Demnach sind Kürzungen der Leistungen von 60 bzw. 100 Prozent grundgesetzwidrig – nicht aber Strafen von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes. „Das Existenzminimum von Hartz-IV-Empfänger_innen weiterhin mit bis zu 30 Prozent sanktionieren zu dürfen entspricht nicht unserer Auffassung von einem bedingungslosen Existenzminimum, das ein Leben in Würde ermöglicht, wie es das Grundgesetz vorsieht“, erklärt unsere arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Carola Ensslen.