Die Fraktion DIE LINKE beantragt heute in der Hamburgischen Bürgerschaft, alle Abrissarbeiten am City-Hof zu stoppen, bis eine Klärung mit ICOMOS und dem UNESCO Welterbezentrum erreicht ist. „Der Senat hat im Zusammenhang mit dem City-Hof so viele böse Fouls begangen, dass er nicht nur die rote Karte, sondern einen lebenslange Sperre verdient“, sagte in der Debatte Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion. „Der Senat als Eigentümer dieses Denkmals schädigt mit der Abrissgenehmigung nicht nur nachhaltig den Denkmalschutz in Hamburg. Er gefährdet auch das Welterbe Kontorhausviertel. Nur die Bürgerschaft kann diesen Wahnsinn jetzt noch stoppen.“

Chronologie der Fouls:

1. Der Denkmalschutz für den City-Hof wurde – glücklicherweise erfolglos – hintertrieben.
Laut Zeit vom 1. März 2018 beklagte sich Staatsrat Krupp 2012 bei der damaligen Kultursenatorin Kisseler, das Denkmalschutzamt habe „die Erhaltung dieser Immobilie“ gefordert und forderte die Senatorin auf, „die Haltung Ihres Hauses in dieser Angelegenheit noch einmal zu überdenken“.

2. Beim Wettbewerbsverfahren wurde der Entwurf des renomierten Architekten Volkwin Marg, der den Erhalt des City-Hofs vorsah, aus formalen Gründen ausgeschieden.

3. Der Senat beschließt am 28. Februar 2018 den Abbruch des Denkmals, obwohl „überwiegende öffentliche Interessen, (…) insbesondere Belange des Wohnungsbaus“, die laut § 9 (2) Denkmalschutzgesetz erforderlich sind, nicht vorliegen.
Den Senatsunterlagen im Transparenzportal ist zu entnehmen, dass ursprünglich Wohnungen nur in einem Neubau genehmigungsfähig seien. Erst in letzter Minute wurde u.a. der Satz „Daher könnten Wohnungen bei Erhalt des City-Hofs nicht genehmigt werden“ gestrichen. Nun heißt es, dass eine Wohnnutzung bei Erhalt des City-Hofs nur bei genauer technischer Durchführungsplanung geklärt werden könne. Genau dieses hat Volkwin Marg getan. Trotz der Streichung des Passus mit dem Wohnungsbau heißt es auf S. 10 unter Nr. 6 „Ergebnis der Abwägung“: „Dem Interesse des Denkmalschutzes stehen die genannten Ziele des Städtebaus, des Wohnungsbaus (…) entgegen.“

Die vom Senat vorgelegten Unterlagen enthalten extrem Widersprüchliches:

– So heißt es auf S. 3, dass der City-Hof mit seinen vier gleichgestalteten Hochhäusern „großzügige Sichtbeziehungen zum Kontorhausviertel“ gewährt. Auf S. 4 steht, dass „eben nicht großzügige Sichtbeziehungen zum Kontorhausviertel“ gewährt werden.
– S. 9: „Geschützte Denkmäler in der Pufferzone sind aus der Sicht des Welterbes grundsätzlich ebenfalls zu erhalten. Ein ‚Misstand‘ in der Pufferzone, der behoben werden müsste, liegt jedoch ebenfalls nicht vor, dieser wäre sonst im Prozess des Eintragungsverfahrens angesprochen worden. Hingegen werden viele der oben für einen Neubau genannten Kriterien auch vom Bestandsgebäude erfüllt.“ Weiter heißt es: „Ohne der potentiellen autonomen Bewertung der UNESCO vorzugreifen, wird das Neubauvorhaben (…) voraussichtlich nicht als Gefährdung des OUV (Outstanding Universal Value), der Authenzität und der Integrität der Welterbestätte bewertet werden.“

Dazu Heike Sudmann: „Ich frage mich, ob der Senat vor der Abstimmung überhaupt die Unterlagen gelesen hat. Mit der Formulierung ‚voraussichtlich‘ gibt es keine Sicherheit, dass durch den Abriss das Welterbe Kontorhausviertel nicht gefährdet wird. Ist das dem Senat egal, nur um einen von der Fachwelt heftig kritisierten Neubauentwurf durchzudrücken?“

4. Der Senat hintergeht die Bürgerschaft und unterläuft das Bebauungsplanverfahren.
In der Drucksache 21/2904, die die Grundlage für den Verkauf an das Unternehmen August Prien bildet, schreibt der Senat auf S. 7 zum Kaufvertrag: „Die Stadt darf das Angebot erst annehmen, wenn die Käuferin den Hochbauwettbewerb durchgeführt hat und der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 BauGB erreicht hat.“ Laut Senatsantwort auf die Anfrage (Drs. 21/13051, Nr. 4-6) wird die Vorweggenehmigungsreife voraussichtlich im März/April 2019 erreicht.

Sudmann: „Mit dem Abriss wird ein hoher Druck auf das gewünschte Ergebnis des Bebauungsplanverfahren ausgeübt, eine sorgfältige Abwägung wird dadurch erschwert. Scheitert das Bebauungsplanverfahren, gibt es keine Vorweggenehmigungsreife. Dann hat der Senat, vermutlich auf eigene Kosten, den Abriss durchgeführt.“

5. UNESCO/ICOMOS und die „Kulturverträglichkeitsprüfung“ (HIA)
„Entscheidendes beratendes Fachorgan für die UNESCO-Welterbekonvention ist hier ICOMOS.“ (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018, S. 8). ICOMOS hat den Senat bereits 2015 und 2016 zu Stellungnahmen bzw. zur Beantwortung weiterer Fragen aufgefordert. Im Februar 2018 wurde der Senat von ICOMOS nach einer Kulturverträglichkeitsprüfung (HIA, Heritage Impasct Assessment) gefragt. Wie der Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21/12931) zu entnehmen ist, hat ICOMOS nach der Übersendung des vom Senat verfassten HIA festgestellt: „Ein Abriss des City-Hofs würde nach der Ansicht von ICOMOS das Wesen der Pufferzone und somit das Umfeld und den Kontext der Welterbestätte negativ beeinflussen.“

Dazu Heike Sudmann: „Wie der Senat es allerdings fertig bringt, aus dieser eindeutigen Kritik eine Zustimmung zu machen, ist unglaublich. Sagt er zuerst in der Drs. 21/12931 (Vorbemerkung) noch am 11. Mai 2018: ,Die bisherigen Äußerungen der UNESCO (…) lassen erwarten, dass der Gehalt des von der Stadt vorgelegten HIA, (…) bestätigt wird‘, heißt es am 22. Mai in der Drs. 21/13051 (Nr. 3), es gebe „klare Hinweise des UNESCO Welterbezentrums (…), dass man den Gehalt des von der Stadt vorgelegten HIA (…) teilt.‘“

Im veröffentlichten HIA hat der Senat die Angaben des von ihm hinzugezogenen externen Experten („External Reviewer“) geschwärzt. „Vermutlich aus gutem Grund“, so Heike Sudmann. „Denn der External Reviewer Peter Strasser ist zwar UNESCO-Experte, aber seine Themen sind Kulturgeschichte des ländlichen, alpinen Raums. Beim City-Hof handelt es sich zwar um Hochhäuser, aber nicht um Hochgebirge. Das mag auch der Grund dafür sein, dass die von der UNESCO geforderten Sichtachsen, die durch den Neubau verstellt werden, keine Rolle mehr spielen.“