Wohnraumschutz: besser spät als nie
Der Senat hat heute Änderungen im Wohnraumschutzgesetz vorgestellt, die die Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere durch illegale Ferienwohnungen, verhindern sollen. Konnten bislang sechs Monate lang Wohnungen z.B. als Ferienwohnung zweckentfremdet genutzt werden, soll damit zukünftig nach zwei Monaten Schluss sein.