„SPD-Entwurf zur Dauerobservierung ist unannehmbar“
Mit ihrer Gesetzesnovellierung zur Dauerobservierung ehemals Sicherungsverwahrter versucht die SPD-Fraktion, den Forderungen des Verwaltungsgerichts Hamburg nachzukommen. Dieses hatte die bisher in Hamburg übliche Praxis unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungs-gerichts für rechtswidrig erklärt. „Wir halten diesen Versuch der SPD mit Blick auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts und des