Verfahren gegen Mahmut Kaya ist zynisch
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt heute das Verfahren gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya. Ihm wird Mitgliedschaft in der PKK als „terroristischer Vereinigung im Ausland“ gemäß §129b Strafgesetzbuch vorgeworfen. „Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, zehntausender politischer Gefangener, der Zusammenarbeit der türkischen Regierung mit dem so genannten Islamischen Staat bei der Bekämpfung der Kurd_innen in Rojava/Nordsyrien sowie der völkerrechtswidrigen Angriffe der türkischen Armee im Nordirak ist ein Verfahren gegen einen kurdischen Politiker, dem keine konkrete Straftat vorgeworfen werden, zynisch“, erklärt Martin Dolzer, justiz …