Erbbaurecht für Hamburg wieder zum Standard machen
Städtische Grundstücke wurden in Hamburg lange Zeit nur nach dem Erbbaurecht vergeben. Kurz gefasst bedeutet das Erbbaurecht, dass ich auf einem Grundstück, das nicht mir gehört, ein Gebäude bauen kann. Der/die Grundstückseigentümer/in überlässt mir für einen längeren Zeitraum (früher in der Regel 99 Jahre) das Grundstück. Die Stadt behält auf diese Weise den Einfluss, was auf dem Grundstück passiert und kann eine gemeinwohlorientierte Nutzung festlegen. Unsere wohnungspolitische Sprecherin Heike Sudmann erklärt, wie das Erbbaurecht als ein Baustein genutzt werden kann, damit Wohnen in Hamburg langfristig bezahlbar bleibt.