Flüchtlingsunterkünfte: Senat muss Sozialstaatsgebot einhalten!
Die aktuelle Gebührenordnung des Senats für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist rechtswidrig – das belegt ein Rechtsgutachten von Prof. Andreas Fischer-Lescano, das die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft in Auftrag gegeben hatte. Die Folgen der Gebührenordnung insbesondere für Geflüchtete und ihre Integration sind gravierend: „Geflüchtete kommen in der Regel mittellos nach Hamburg“, erläutert Carola Ensslen. „Da bezahlbarer Wohnraum fehlt, ist für sie meist eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Sozialstaatsgebot nötig. Die Kosten für die Unterkunft werden zunächst den Geflüchteten in Rechnung gestellt – seit 1. Januar pro Monat 590 Euro für einen Platz in einem Zweibettzimmer.“ Die Betroffenen müssen dann selbst klären, ob und wie sie …