Kritik der Genossenschaften: Erbbaurecht neu gestalten!
In einem offenen Brief haben heute die Wohnungsbaugenossenschaften gegenüber Senat und Bürgerschaft ihre Ablehnung einer Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht dargestellt. Die derzeitigen Bedingungen würden dazu führen, dass die zu zahlende Erbpacht den Grundstückswert um das Doppelte oder Dreifache übersteigt. Um das zu finanzieren, müssten die Genossenschaften ihre Mieten erhöhen. „Die Kritik der Genossenschaften an den derzeitigen Bedingungen des Erbbaurechts teile ich“, erklärt Heike Sudmann. „Das …