Überwachung durch Verfassungsschutz verstößt gegen das freie Mandat von Abgeordneten – LINKE fordert Ende der Überwachung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz nicht länger den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Bundestag Bodo Ramelow beobachten darf (Az.: 16 A 845/08). In seiner Einzelfallentscheidung betonte das Gericht, „das freie Mandat des Abgeordneten der Beobachtung entgegen“.

Die Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dora Heyenn, forderte das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz auf, die Konsequenzen aus dem Münsteraner Urteil zu ziehen und die Beobachtung der Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Schneider umgehend einzustellen:

„Selbst in den schlimmen Zeiten der Bismarckschen Sozialistengesetze, die die Tätigkeit der Sozialdemokratie verboten und unter Strafe stellten, blieb die Kandidatur für Parlamente und die Tätigkeit von Abgeordneten von der Verfolgung ausgenommen. Erst recht hat heute, 130 Jahre später, zu gelten, dass der Abgeordnete frei und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Das ist durch Artikel 38 GG verbürgt. Das heißt auch: Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, sich vertraulich an Abgeordnete zu wenden. Das Verhältnis von Abgeordneten und Bürger/innen wird zutiefst gestört, wenn befürchtet werden muss, dass der Verfassungsschutz sich heimlich mit Augen und Ohren in diese Beziehung einmengt.

Das gilt umso mehr, als Christiane Schneider als rechts- und innenpolitische Sprecherin häufig von Bürger/innen kontaktiert wird, die sich mit Klagen und Beschwerden über Exekutivorgane an sie wenden. Ihre geheimdienstliche Überwachung ist geeignet, Bürgerinnen und Bürger einzuschüchtern und an der Wahrnehmung ihres Rechts zu hindern. Auch deshalb ist die Überwachung sofort einzustellen.“

Die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider, die erst in der Bürgerschaftssitzung am 11.2.09 die fehlende Kontrolle des Verfassungsschutzes heftig kritisiert hatte, unterstreicht anlässlich des Urteils des OVG Münster die grundsätzliche Kritik am „Verfassungsschutz“:

„Immer wieder bestätigt sich, was Bürgerrechtsorganisationen kritisieren: dass innerstaatliche Geheimdienste Mittel zur Unterdrückung Andersdenkender sind. Geheimdienstliche Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern ist mit einer offenen, demokratischen Gesellschaft unvereinbar.“