Kinderrechte stärken! Aber wie?

Bericht zur Diskussionsveranstaltung im Rathaus vom 9. November

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE hatte zur Diskussion geladen, nachdem die Bedeutung  der Kinderrechte seit längerem bundesweit ins Gespräch gekommen war. Auch die gegenwärtig regierende Große Koalition hat in ihrem „Koalitionsvertrag“ eine entsprechende Verabredung getroffen, die noch auf Umsetzung warten lässt.

Kinderrechte_stärken_VA-300x225 Frau Prof. Dr. Friederike Wapler ging auf diese Diskussion ein und erläuterte die Schwierigkeiten, die es für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gibt, wenn wirkliche Verbesserungen erreicht werden sollen. In Art. 6 Abs. 2 werde (verkürzt gesagt) ein „juristisches Dreieck von Beziehungen“ dargestellt, das der Weiterentwicklung von Kinderrechten schon jetzt eine hohe Bedeutung zukommen lassen könnte. Dies beträfe insbesondere auch die Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention in Deutschland. Aus ihrer Sicht habe das Grundgesetz keine Lücken gelassen, es gäbe aber im Verhältnis Eltern – Kinder (und umgekehrt) Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die genau benannt sein müssten, um Missverständnisse auszuschließen und daran geknüpfte staatliche Verpflichtungen korrekt zu gestalten. Frau Wapler warnte in diesem Zusammenhang vor politischen Bestrebungen, die ein Menschenbild fördern wollen, das die Unterschiedlichkeit von Familien (und ihren Erziehungswirklichkeiten) normierend ausgestalten will. Der Staat habe unterschiedliche Erziehungswirklichkeiten zu akzeptieren und zu schützen, solange diese keine Rechte von Kindern verletze.

Ihr Beitrag wurde von den Anwesenden in der anschließenden Diskussion mit Zustimmung aufgenommen. Eine Fragende ließ z.B. deutlich werden, dass es für sie unklar sei, wie man (an einem Beispiel klar machend) im ASD seine Unterstützungswünsche als Selbstmelderin (aber auch als Hilfeempfängerin für sein Kind) ernstgenommen einbringen könnte! Die Diskussion drehte sich so konkret um reale Probleme und wurde von unterschiedlicher Betroffenheit und Interesse getragen.

Kinderrechte_stärken_Wiesner-1-300x225 Herr Prof Dr. Reinhard Wiesner erläuterte in seinem Vortrag die gesamte Bandbreite der Einbindung und Bedeutung der Beziehungen zwischen Kindern und Eltern in rechtlicher Sicht. Er ermöglichte damit eine breitere Wahrnehmung der rechtlichen Grundlagen in der Bundesrepublik zum ungeschriebenen „Kindesrecht“. In der Diskussion darüber berichtete Dr. W. Hammer als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Kinderhilfswerks ( DKHW ) welche Bedeutung ein Monitoring für die Kinderrechte haben könnte, das das DKHW zur Zeit erarbeitet. Dieser Beitrag führte zu einer umfassenden Diskussion darüber, welche Möglichkeiten im föderalen Verantwortungsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt werden müssten, um Kinderrechte im Alltag zu stärken. Die Diskussion ließ so die Frage aufkommen, welche Möglichkeiten gegeben sein müssten, um in allen Stadtbezirken gleiche  Lebensbedingungen über die Kinder- und Jugendhilfe herzustellen und um damit Ausgrenzung und Armut entgegenzuwirken. Jugendhilfeplanung war dafür nur eine Antwort.

Es war eine engagierte, konstruktive auf einander bezogene Diskussion von einem Publikum, das aus vielfältigen eigenen Bezügen Beiträge lieferte und in der alle Anwesenden mit diskutieren wollten.

Auch mit Blick auf den Einsetzungsauftrag für die laufende (mittlerweile abgeschlossene) Enquete-Kommission, den Kinderschutz und die Kinderrechte weiter zu stärken, ist mit dieser Veranstaltung ein Beitrag der Vertiefung gelungen. Zugleich wurde deutlich, welche enormen Anstrengungen im Stadtstaat noch unternommen werden müssen, um Hamburg zur kinderfreundlichsten Stadt zu machen.

Die Präsentationen der Vorträge können Sie hier ansehen:

Prof. Dr. Frederike Wapler: Kinderrechte im Grundgesetz – Chancen und Risiken

Prof. Dr. Reinhard Wiesner: Kinderrechte stärken – Handlungsoptionen im Kinder- und Jugendhilfe- und Familienrecht zwischen Vollzugsdefiziten und gesetzlichem Reformbedarf