Verbote am 1. Mai: Behörde muss Kundgebungen ermöglichen

Wie das Bündnis „Wer hat der gibt“ auf Twitter mitgeteilt hat, hat Hamburgs Versammlungsbehörde deren drei angemeldeten Kundgebungen am 1. Mai allesamt verboten. Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Pandemie darf nicht instrumentalisiert werden, um das Versammlungsrecht auszuhebeln. Versammlungen und Infektionsschutz sind miteinander vereinbar – das haben gerade die linken Proteste der vergangenen Monate gezeigt, bei denen der Infektionsschutz stets sehr zuverlässig eingehalten wurde.“

Celik kritisiert ebenfalls die Regeln der Eindämmungsverordnung, die lediglich stationäre Kundgebungen mit limitierter Teilnehmerzahl erlaubt. Die Linksfraktion hat sich bereits mehrfach für eine Erweiterung der Versammlungsfreiheit eingesetzt. Deniz Celik: „Die Forderung nach solidarischer Krisenpolitik, die auch die Frage nach einer Umverteilung stellt, ist wichtiger denn je. Gerade am 1.Mai ist es von größter Bedeutung, die Kritik an der sozialen Ungerechtigkeit lautstark auf die Straße zu tragen. Wir fordern die Versammlungsbehörde auf, alle diese Proteste am 1.Mai zu ermöglichen!“