Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen (VI)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/14454
20. Wahlperiode 22.01.15

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 22.01.15

Aus den Antworten auf die regelmäßigen Abfragen der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft ergibt sich, dass der Hamburger Hafen eine immer wichtigere Rolle für deutsche Rüstungsexporte einnimmt. Über den Hamburger Hafen werden zunehmend Gefahrgüter verschifft. Die Gefahrgüter werden vor ihrer Verschiffung auf Containerterminals, Kaianlagen, Rangierbahnhöfen und Distributionszentren für den Wechsel der Verkehrsträger zum Weitertransport abgestellt. Vorschriften zur Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltes im Hafen und eines sicheren Transports sind in der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) vom 1. April 2013 geregelt (vorher „Landesgefahrgutverordnung Hafen Hamburg“).

Nach der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien (Drs. 20/13722) wurde der Senat ersucht, „die nach der „Verordnung über die Sicherheit bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und zur Erhöhung des Brandschutzes im Hamburger Hafen (Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg – GGBVOHH) und gegebenenfalls anderen einschlägigen Rechtsvorschriften von Hamburger Behörden erhobenen beziehungsweise gespeicherten Daten über die Ausfuhr von – als Gefahrengüter deklarierten – Rüstungsgütern im weiteren Sinne über den Hamburger Hafen regelmäßig entsprechend § 3 Absatz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetz als Gegenstand von öffentlichem Interesse in das Informationsregister einzuspeisen, soweit nicht Sicherheitsgründe dagegen sprechen“.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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