Was verschweigt der UKE-Vorstand noch? Senatorin Gundelach muss Verantwortung übernehmen

Auch die vierte Sitzung des Wissenschaftsausschusses unter Beteiligung des UKE-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Jörg F. Debatin hat die Zweifel nicht beseitigen können, ob alles getan wird, um einen Patienten- und Patientinnengefährdung zu vermeiden bzw. ob es in nach dem Umzug zu lebensbedrohlichen Vorfällen aufgrund von Chaos gekommen ist. Zu diesem Fazit kommt Kersten Artus, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

„Es hat in der Vergangenheit mindestens zwei so genannten unerwünschte, schwere Ereignisse gegeben, die Herr Debatin bislang verschwiegen hat: Die mehrstündige Schließung der Notaufnahme und das Fehlen eines lebenswichtigen Beatmungsbeutels. Erst auf Nachfrage von LINKE und SPD rückte der Manager und Arzt mit der Wahrheit raus“, sagt Artus. „Dass die Bürgerschaft davon bislang keine Kenntnis hatte, obwohl seitens des Senats volle Offenheit und Transparenz zugesichert wurde, wirft die Frage auf, wie glaubwürdig und vollständig die Berichte sind, die der Wissenschaftsausschuss bislang erhalten hat. Die gebetsmühlenartige Beteuerung, es habe zu keiner Zeit eine lebensbedrohliche Situation für Patienten und Patientinnen im UKE gegeben, muss bezweifelt werden.“

Als ungeheuerlich wertet Kersten Artus, dass Senatorin Gundelach die Verantwortung des Senats mit der Äußerung „Das UKE kann seine Probleme selbst bewältigen“, vom Tisch gewischt hat. Der Senat muss sich ernsthaft die Frage stellen, ob die Senatorin mit der Aufgabe UKE überfordert ist.

Artus: „Die Verselbstständigung des UKE 2002 war falsch. Das Krankenhaus, das seit 2002 als ,Anstalt öffentlichen Rechts‘ geführt wird, entzieht sich der öffentliche Kontrolle – mit Unterstützung des CDU/GAL-Senats durch Frau Gundelach.“
Kersten Artus fordert vom Senat, jeden weiteren Schaden vom UKE und seinem Versorgungsauftrag abzuwenden und endlich alle Probleme auf den Tisch zu packen – und notfalls personelle Konsequenzen zu ziehen. Artus: „Wenn eine Verkäuferin wegen eines unterschlagenen Pfand-Bons gekündigt wird, darf das Verschwiegen von schweren, unerwünschten Ereignissen in einem Krankenhaus nicht ohne Folgen bleiben.“