Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert heute über das Winternotprogramm für Obdachlose – mit ihrem Antrag 21/3020 fordert die Fraktion DIE LINKE erneut, die Unterkünfte im Winter auch tagsüber zu öffnen. Die Sozialsenatorin verweigert dies bisher mit vorgeschobenen Argumenten. „Senatorin Leonhard kann sich nicht aussuchen, ob sie das Winternotprogramm tagsüber öffnet oder nicht, sie ist rechtlich dazu verpflichtet“, erinnert Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „In einem Faktencheck von Hinz & Kunzt kommen namhafte Juristen eindeutig zu dem Schluss, dass die Argumente des Senats fachlich nicht haltbar sind. Deshalb fordern wir Frau Leonhard erneut auf, das Winternotprogramm endlich auch tagsüber zu öffnen und die Obdachlosen vor dem Erfrieren zu schützen und ihnen Gelegenheit für Ruhe und Erholung zu geben.“

Nach §3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) ist Hamburg verpflichtet, unfreiwillig Obdachlose unterzubringen. Eine Gefahr ist vorhanden, wenn das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder die Menschenwürde verletzt zu werden droht. Vor dem Hintergrund der geringen Kapazitäten der Tagesaufenthaltsstätten und der Minusgrade im Winter ist von einer Gefahr auszugehen. Deshalb müssen nach dem Gesetz die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht nur nachts, sondern auch tagsüber umgesetzt werden.