Wohnen als Ware ?

Auf Betreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) soll im Dezember  das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchuG) durch eine „Globalrichtlinie“ erweitert bzw. konkretisiert werden.
Konkret geht es dabei um den § 9, in dem generell das „Verbot der Zweckent-fremdung von Wohnraum“ geregelt wird. Im Abs. 1, S. 3. sieht das Gesetz aller-dings auch vor, dass die zuständige Behörde (das jeweilige Bezirksamt) „Gebie-te, Ortsteile oder Bezirke vom Genehmigungserfordernis“ freistellen, also Wohnraum ggfs. auch anderen als Wohnzwecken zuführen kann, „wenn dies im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler und ausgewogener Siedlungsstrukturen, ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer, kultureller Verhältnisse oder zur Durchsetzung stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen geboten erscheint:“

Die so genannte Globalrichtlinie wird  von der BSU betrieben, um die Umnut-zung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen.
Der Sprecher der LINKEN für Wohnungspolitik Dr. Bischoff  kritisiert in Übereinstimmung mit den Mieterverbänden diesen weiteren Schritt der  Durchlöcherung des Schutzes für Mietwohnungen.

DIE LINKE hält dieses Ansinnen in einer Zeit wachsender Wohnungsknappheit, vor allem eines erheblichen Mangels an günstigen Mietwohnungen, für kontra-produktiv. Die Stadt leistet damit einen Beitrag, die Umwandlung von Wohn- in gewerblich genutzten Raum deutlich zu vereinfachen. Dies erhöht im Normalfall wohl die Rendite der Grund- und HauseigentümerInnen, der sowieso schon zu geringe Wohnungsbestand würde dadurch aber weiter reduziert werden. Mit Blick auf die in der Globalrichtlinie angegebenen, ggfs. gewünschten Ziele in der Stadtentwicklungspolitik reicht das vorhandene rechtliche Instrumentarium völlig aus.

Der wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE, Dr. Joachim Bischoff:

„Mit der Globalrichtlinie zur Ergänzung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes setzt der Senat in der gegenwärtigen Lage ein völlig falsches Zeichen.
Statt daran zu gehen, die Wohnungswirtschaft anzukurbeln und endlich wieder erheblich mehr Sozialwohnungen zu bauen, erleichtert bzw. animiert die neue Richtlinie dazu, den längst zu knapp gewordenen Wohnraum auch noch zweck-zuentfremden und für andere als Wohnzwecke zu nutzen.“