Zuwahlen in den Hamburger Kammern rechtswidrig: Linke fordert Rücktritt aller betroffenen Mandatsträger

Seit Jahren sind die mittelbaren Zuwahlen ins Plenum der Handelskammer und die
Vollversammlung der Handwerkskammer demokratisch umstritten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat auch Auswirkungen auf die Situation in Hamburg. Das Gericht hat geurteilt, dass die Zuwahl (mittelbare Wahl/Kooptation) in die Vollversammlung einer IHK dann
rechtswidrig ist, wenn die Wahlordnung hinsichtlich der Zuwahlen keine Bestimmungen im
Hinblick auf die Zuordnung zu bestimmten Wahlgruppen beschreibt bzw. wenn die Gründe für die
Zuwahl nur in der Person der Hinzugewählten liegt. (BVerwG 10 C 14.14 vom 17.06.2015). Weder
die Wahlordnung der Handwerkskammer noch die der Handelskammer kennen solche speziellen
Bestimmungen, ohne die eine Zuwahl rechtswidrig ist. Und insbesondere die Zuwahlen der
amtierenden Präsidenten Melsheimer (Handelskammer) und Katzer (Handwerkskammer) sind
ausschließlich in deren Person begründet.

„Katzer und Melsheimer müssen sofort zurück treten“, fordert Stephan Jersch, wirtschaftspolitischer
Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft. Er verweist insbesondere darauf, dass die
Kammern für sich in Anspruch nehmen, Sitte und Anstand der Kaufleute zu wahren. „Wer diesen
auch nur mit einem Fünkchen Leben füllen, will darf nach dem Urteil nicht mehr an seinem Sessel
kleben“ so Jersch. Im Falle der Kammerpräsidenten sei zudem zu berücksichtigen, dass sich diese
ganz offensichtlich erst gar nicht der Wahl der Kammermitglieder gestellt hätten, sondern von
Anfang an den „Hintereingang“ der mittelbaren Wahl angestrebt hätten. „Weniger demokratischer
Anstand geht kaum noch“, unterstreicht Jersch.

DIE LINKE fordert von der in den letzten Jahren immer wieder durch Untätigkeit aufgefallenen
Rechtsaufsicht des Wirtschaftssenators, auf die Kammern einzuwirken und hier für eine rasche und
klare Lösung zu sorgen. „Eine lange Hängepartie schadet dem Ruf der Kammern mehr, als die
Kritik von außen“, ist sich Jersch sicher. Der zuständige Senator müsse sich fragen lassen, ob er als
ehemaliger Kammer-Präsident nun weiter seine schützende Hand über rechtswidrige Zustände in
den Kammern halten will oder aber seinem Auftrag entsprechend für die Durchsetzung von Recht
und Gesetz in den Kammern sorgen will.

Mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage hat DIE LINKE in der Bürgerschaft den Senat zunächst zu
einer Stellungnahme aufgefordert.