Anwerbung von Vertrauenspersonen in Gefängnissen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/11355
20. Wahlperiode  08.04.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 01.04.14 
und  Antwort des Senats 

Betr.:  Anwerbung von Vertrauenspersonen in Gefängnissen 

Der Fall der Vertrauensperson (VP) des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin, N. G. (vergleiche „Berliner Zeitung“ vom 27. Januar 2014) zeigt einmal mehr, dass das VP-Wesen der deutschen Sicherheitsbehörden im Bereich Rechtsextremismus zahlreiche Fragen aufwirft. Zum wiederholten Mal handelt es sich um eine Person, die als verurteilter Rechtsextremist im Gefängnis angeworben wurde. Eine Reihe von VPs aus dem rechtsextremen Bereich wurde von deutschen Behörden direkt in Gefängnissen als VPs geworben, teilweise handelt es sich dabei um Personen, die wegen schwerer Kriminalität verurteilt waren. Im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschusses wurden Details der staatlichen Betreuung solcher VPs bekannt, die, wie im Fall des Brandenburger V-Manns Piatto, unfassbare Zustände ans Tageslicht brachten.

Nach offizieller Darstellung wurde dem Problem der Auswahl und Führung in der behördeninternen Auswertung des NSU-Debakels ein besonderes Augenmerk gewidmet. In einem Sachstandsbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von Mai/Juni 2013 wurde dazu die Einrichtung einer zentralen V-Leute-Datei noch für das Jahr 2013 in Aussicht gestellt, wenn auch in einer Minimallösung, da die Länder auf eine Datei ohne Klarnamen bestanden haben. Die Datei soll dennoch nach dem Willen der Initiatoren erstmals an zentraler Stelle einen  Gesamtüberblick über die eingesetzten V-Leute ermöglichen. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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