In der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Charta von Florenz – Was ist seit 2016 passiert?“ (Drs. 21/15633) antwortete der Senat auf die Frage nach dem Ergebnis der Prüfung einer Umsetzung der Gentechnikfreiheit in den Pachtverträgen der FHH, mit dem Verweis auf die den EU-Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels Opt-Out-Regelung zu untersagen beziehungsweise zu beschränken.
weiterlesen "Gentechnik in der Landwirtschaft verbieten"