Arbeit mit den Einsatzprotokollen und Gewährleistung der Hilfsfristen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/12807
20. Wahlperiode 25.08.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 25.08.14

Die Hilfsfrist ist das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal für den Rettungsdienst. Bereits 2007 wurde in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zu Hilfsfristen und Eintreffzeiten für Einsätze der Feuerwehr Folgendes festgestellt: „Der Sicherheitsstandard von Feuerwehr und Rettungsdienst wird maßgeblich durch den Zeitraum definiert, der im Einzelfall von der Alarmierung der Rettungskräfte bis zu deren Eintreffen am Einsatzort vergeht. So sollen im Bereich der Brandbekämpfung der erste Löschzug und im Bereich des Rettungsdienstes der Rettungswagen jeweils nach fünf Minuten am Einsatzort sein, ein Notarzt nach spätestens zwölf Minuten.“ (Drs. 18/7421)

Während der Begriff der Eintreffzeit den Zeitraum zwischen der Abfahrt eines Einsatzfahrzeuges vom Stützpunkt und der Ankunft am Einsatzort beschreibt, umfasst der Begriff der Hilfsfrist den Zeitraum vom Eingang des Anrufes bis zum Eintreffzeitpunkt. Die Abgrenzung und Definition der Hilfsfrist ist in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer als Landesnorm festgelegt. Da die Hilfsfrist im Hamburgischen Rettungsdienstgesetz nicht definiert ist, wird sie seitens der Behörde verändert und festgelegt. Das geht insbesondere aus den Haushaltsplänen Hamburgs für die Jahre 2007 bis 2012 hervor. Mit der Festlegung von veränderten Hilfsfristen wird Einfluss auf den Zielerreichungsgrad genommen. Während der Berufsverband der Feuerwehr in Hamburg einen Zielerreichungsgrad von 95 Prozent anstrebt, bleibt die Behörde mit ihren Vorgaben von 85 Prozent weit darunter. Die Grundlagen für die Veränderung von Zeitvorgabe (Hilfsfrist) und Zielerreichung, die seitens der Behörde vorgenommen wurden, werden nicht angegeben. Die unterschiedliche Verwendung der Begrifflichkeit Eintreffzeit und Hilfsfrist lässt den Schluss zu, dass unterschiedliche Zeitabschnitte gemessen wurden/werden.

In Beantwortung der oben genannten Schriftlichen Kleinen Anfrage schreibt der Senat: „Im Rahmen der Einsatzbearbeitung und -abwicklung werden im Einsatzlenkungssystem die erforderlichen Daten gespeichert, insbesondere Anrufeingang, Dauer der Anrufannahme, Alarmierung der Einheit, Einsatzbereitschaft, Abfahrt zum und Ankunft am Einsatzort.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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