DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge vom 10. Mai

Am 26. April tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Diesmal setzt DIE LINKE sich u.a. für eine bessere Einbindung des Überseequartiers in die Hamburger Innenstadt ein.

In Hamburg leben 46 Menschen, bei denen eine Taubblindheit festgestellt wurde. Das bedeutet, dass bei ihnen sowohl ein Grad der Behinderung von mindestens 70 wegen einer Störung der Hörfunktion als auch ein Grad der Behinderung von 100 wegen einer Störung der Sehfunktion vorliegen. Taubblindheit stellt eine eigenständige Behinderung dar und wird durch das Merkzeichen „TBl“ ausgewiesen.

Damit ist bisher jedoch in Hamburg kein eigener Nachteilsausgleich in Form eines Taubblindengeldes verbunden. Dabei können taubblinde Menschen den Ausfall eines Sinnesorgans nicht durch den Einsatz des anderen ausgleichen und weisen somit einen deutlich höheren Hilfe- und Assistenzbedarf auf. Das Blindengeld, das sie in Hamburg erhalten, reicht hierfür nicht aus.

Die Bundesländer Berlin, Bayern, Schleswig-Holstein sowie Thüringen haben ein Taubblindengeld bereits eingeführt und in Hessen wird seine Einführung debattiert. Auch Hamburg sollte diesen Schritt gehen, der bisher, auch im Zuge der kürzlich verabschiedeten Neuerungen im Hamburgischen Blindengeldgesetz, nicht getätigt wurde.

WAS FORDERT DIE LINKE?

  1. Der Senat wird aufgefordert,

    1. zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Taubblindengeld in Höhe von nicht weniger als dem Doppelten des derzeitigen Betrags des Blindengeldes in Höhe von 519 Euro einzuführen und
    2. der Bürgerschaft bis zum 1. September 2017 über die Umsetzung dieses Schrittes zu berichten.

Während an den Wochenendnächten die U- und S-Bahnen größtenteils durchgehend betrieben werden und für Hamburger/-innen und Besucher/-innen auch sehr spät noch Mobilität bereitstellen, besteht unter der Woche nur ein eingeschränktes Nachtbusnetz mit, zumindest für entferntere Stadtteile, langen Fahrtzeiten.

Die letzten Bahnen verlassen den Hamburger Hauptbahnhof zwischen 0.25 (U3 Barmbek-Wandsbek Gartenstadt) und 0.57 (S21 Elbgaustraße). Zwischen Mitternacht und 1 Uhr kommen täglich bis zu 9 Fern- und Regionalzüge am Hamburger Hauptbahnhof an, von denen viele keinen oder keinen verlässlichen Anschluss ins U- und S-Bahn-Netz mehr haben. Nach Mitternacht erreichen auch einige Fernbusse den ZOB.

Von wochentäglich ein bis zwei zusätzlichen Fahrten der U- und S-Bahn-Linien ab Hauptbahnhof würden nicht nur die Zugreisenden am Hauptbahnhof, sondern auch viele HVV-Kunden/-innen in den Stadtteilen profitieren.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird gebeten,

  1. die Möglichkeiten einer Ausweitung des Spätverkehrs in den jeweiligen Nächten zu Montag – Freitag mit einer letzten Abfahrt gegen 1 Uhr ab Hauptbahnhof auf allen U-Bahn- und Schnellbahnlinien unter Berücksichtigung der notwendigen Zeitfenster für Wartungsarbeiten zu prüfen,
  2. die daraus resultierenden Kosten darzustellen,
  3. der Bürgerschaft bis zum 31. Oktober 2017 zu berichten.

Gemäß § 2 Satz 1 Strafvollzugsgesetz ist die Resozialisierung das wichtigste Voll- zugsziel des Strafvollzugs. Dort heißt es: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Strafe zu führen.“

Die Hamburger Gefängnisse sind weit davon entfernt, ein Ort zu sein, in dem dieses Vollzugsziel realisiert werden kann. Die Gefangenen werden weder vor ihrer Entlas- sung adäquat auf ihre Entlassung vorbereitet noch werden sie nach ihrer Entlassung bei den anstehenden Problemen der Wohnungs- und Arbeitssuche, der Gesundheitsversorgung und Suchtberatung, der Suche nach Ausbildungsangeboten, der finanziel- le Absicherung und Schuldenberatung oder der sozialen Teilhabe begleitet. Auch gibt es viel zu wenige und manchmal auch nicht angemessene therapeutische Angebote. Stattdessen herrscht allzu häufig ein „Verwahrvollzug“, der Gewalt, Unterordnung und weitere Verrohung produziert. Neben dem Entzug der Freiheitsrechte erhalten die Inhaftierten keine tarifliche Bezahlung, wenn sie denn arbeiten, sie können auf der anderen Seite zur Arbeit gezwungen werden und sind dabei nicht einmal in die Sozial- und Rentenversicherung einbezogen. Aber auch die Kontakte zur Außenwelt während der Haft sind nicht geeignet, eine Integration zu fördern. Aus einer einmaligen Erhe- bung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 1. Februar 2016 ergibt sich, dass 91 Prozent der jugendlichen Strafgefangenen keinen Besuch von ihren Rechtsanwälten/-innen erhielten. 63 Prozent der Jugendstrafgefangenen erhielten in dieser Zeit keinen Besuch durch Angehörige und Verwandte (siehe Drs. 21/5713).

Vor diesem Hintergrund wird ein Großteil der Gefangenen nicht nach zwei Dritteln entlassen, sondern sie sitzen ihre Strafe bis zum letzten Tag ab. Ebenso sind die ho- hen Rückfallquoten – nicht nur im Hamburger Strafvollzug – Ausdruck solcher Ver- hältnisse. Auch wenn laut Drs. 21/5713 der Hamburger Senat dazu keine statistischen Daten bereithält, berichtet „Die Welt“ in einem Bericht vom 20.4.16, dass schon nach einem Jahr rund 40 Prozent der ehemaligen Gefangenen rückfällig geworden sind. Fachleute sprechen deswegen von einem Drehtürvollzug. Die Realität des Hamburger Strafvollzugs verhindert damit allerdings nicht nur für die Gefangenen deren Resozialisierung, sondern diese Art Verwahrvollzug ist teuer und reproduziert sich selbst. So ein Vollzug produziert immer neue Straftaten und damit auch neue Opfer von Straftaten. Dabei waren viele Täter – vor allem in ihrer Kindheit und Jugend – auch Opfer von Gewalt oder Missbrauch oder betroffen von sozialer Benachteiligung.

Die Beschäftigten im Strafvollzug sowie in den Hilfen nach Beendigung des Strafvollzugs sind mit der jetzigen Situation oft überfordert und werden im Stich gelassen. Alle Akteure, die im Bereich der Resozialisierung im Strafvollzug und außerhalb des Strafvollzugs arbeiten, beklagen mangelnde Finanzierung und/oder die fehlende Unterstützung ihrer Arbeit. Ein Ausdruck davon sind hohe Krankenraten im Strafvollzug. Vor diesem Hintergrund will der rot-grüne Senat aus unserer Sicht auch eine Reform des Strafvollzugs und die Resozialisierung in Form eines Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetzes auf den Weg bringen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt so eine Initiative. So ein Gesetz sollte sich aus unserer Sicht unter anderem an den Zielen der Wiedereingliederung, der Haftvermeidung, der Prävention sowie an der Verringerung der Anzahl Gefangener orientieren.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Bei der bevorstehenden Neuregelung der Resozialisierung im Gesetz sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:

  1. Vollzugsgestaltung
    1. Schrittweise wird der offene Vollzug zur Regelvollzugsform ausgebaut.
    2. Als Regelvollzugsform soll zukünftig der Vollzug in Wohngruppen mit Wohn- gemeinschaften von maximal 20 Personen stattfinden
  2. Behandlung und Therapie
    1. Es ist darauf hinzuwirken, dass jedem/jeder Inhaftierten und Bewährungs- hilfeklienten/-in ein Angebot der Straftataufarbeitung in Einzel- oder Grup- pengesprächen zur Verfügung gestellt werden kann.
    2. Die Zahl der therapeutische Angebote, die ein breites Spektrum an Möglich- keiten abdecken sollten, sind so zu steigern, dass jedem/jeder Inhaftierten und Bewährungshilfeklienten/-in ein Angebot gemacht werden kann
    3. Für ausreichendes psychologisch geschultes Personal im Vollzug und im Maßregelvollzug ist zu sorgen. Ein Personalschlüssel von maximal 1:25 ist anzustreben.
    4. Im Vollzug und im Maßregelvollzug muss ausreichend betreuendes Personal zur Verfügung stehen. Ein Personalschlüssel von maximal 1:40 ist anzustre- ben.
    5. Auf der Ebene der Abteilungsleitung werden in Zukunft überwiegend Sozial- arbeiter/-innen/Sozialpädagogen/-innen eingestellt
    6. Haftvermeidungsangebote (Gemeinnützige Arbeit und Täter-Opfer- Ausgleich) werden ausgebaut.
    7. der maximale Personalschlüssel von Bewährungshelfern/-innen zu Haftent- lassenen soll bis 1:60 betragen.
  3. Qualifizierung, Arbeit und Freizeitmöglichkeitena. Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen im Vollzug und Maßregelvollzug werden ausgebaut.b. Arbeitende Inhaftierte werden in die Renten- und Sozialversicherung einbezogen.

    c. Die weitgehende Vermeidung von Fremdbestimmung sowie die Förderung von Möglichkeiten der eigenen Einflussnahme auf den Lebensalltag werden in Haft und im Maßregelvollzug umgesetzt. Das heißt auch, dass selbstorga- nisierte Strukturen wie Gefangenenvertretungen und gewerkschaftliche Tätigkeit gefördert und auf keinen Fall negativ sanktioniert werden.

    d. Die Übernahme der zahlreichen befristeten Projekte des Europäischen Sozi- alfonds (ESF) im Vollzug in staatliche und damit langfristig abgesicherte Angebote der Resozialisierung wird schrittweise umgesetzt.

    e. Der Ausbau sinnstiftender und kreativer sowie sportlicher Freizeitangebote in Haft wird geplant und umgesetzt.

    f. Ein sozialer Arbeitsmarkt für straffällig gewordenen Menschen in staatlicher Trägerschaft wird aufgebaut.

    g. Es wird eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg getroffen, um die vernetzte und effiziente Arbeitsmarkt- integration haftentlassener und straffällig gewordener Menschen zu fördern.

4. Wohnung nach der Haft

a. Der Ausbau von betreuten Wohnformen für haftentlassene Menschen und sowie die entsprechende finanzielle Ausstattung freier Träger wird schrittwei- se umgesetzt.

b. Ein Angebot von Sozialwohnungen beziehungsweise Bindung von SAGA GWG wird in ausreichendem Ausmaß für Haftentlassene und straffällig gewordene Menschen auf- und ausgebaut.

Fotos: Fraktion DIE LINKE