Einsatz von Reizstoffen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/113
21. Wahlperiode 23.03.15

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 23.03.15

Die Anwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamtinnen und -beamte als Mittel zur Ausübung unmittelbaren Zwangs ist mit gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen verbunden, wie auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in einer Stellungnahme für eine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November 2011 einräumte: „Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass gravierende Gesundheitsstörungen eintreten können, wenn etwa Störer unter Einfluss von Drogen stehen oder unter Atemwegserkrankungen leiden, die die Wirkung von Pfefferspray verstärken können.“

Empirische Studien wie auch die Fachliteratur weisen zunehmend darauf hin, dass die Anwendung von Pfefferspray beziehungsweise chemischen Substituten in einer Reihe von Fällen mitursächlich für den Tod von Menschen war. Eine erhöhte Gefahr besteht insbesondere bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen sowie bei Personen, die unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln oder Drogen stehen. Auch in Deutschland sind mehrere Todesfälle nach Pfefferspray-Einwirkungen dokumentiert.

Umso beunruhigender sind Aufnahmen, die von Polizeieinsätzen im Rahmen der „Blockupy“-Proteste veröffentlicht wurden. Zu sehen ist, wie Polizistinnen/Polizisten mit Granatpistolen Tränengasgranaten verschießen: https://youtu.be/dxkubppqzrk.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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