Ermittlungsverfahren gegen Christiane Schneider eingestellt
Die Polizei hatte am 28. August 2008 mehrere Journalisten darüber informiert, dass gegen die innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet worden sei. Dies war dann tags darauf auch in mehreren Hamburger Zeitungen sowie in einem Videoclip von Hamburg1 gemeldet worden.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt hat, da Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachzuweisen seien.Christiane Schneider erklärte dazu: „Ich selbst bin erst am 13. November, also elf Wochen nach der gezielt gestreuten Meldung aus Polizeikreisen, von der Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und allgemein über den Tatvorwurf – ich soll widerrechtlich auf ein Gelände der HPA eingedrungen sein – informiert worden. Leider hatte ich, obwohl ich auf die Herstellung meiner Immunität verzichtet habe, bis zur Einstellung des Verfahrens keine Gelegenheit, zu dem absolut haltlosen Vorwurf Stellung zu nehmen und die aus meiner Sicht höchst merkwürdigen Umstände der polizeilichen Ermittlungen aufzuklären. Die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft ist konsequent und damit ist dieses unerfreuliche und rechtsstaatlich bedenkliche Kapitel abgeschlossen.“