Für das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch: §219a ersatzlos abschaffen!
Vor dem Amtsgericht Gießen wurde im November gegen eine Allgemeinmedizinerin verhandelt, die auf ihrer Praxishomepage Informationen zu medizinischen Leistungen, u.a. zum Schwangerschaftsabbruch, anbietet. Darin sah die Gießener Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuches.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft will die Rechtslage nun ein für alle Mal klarstellen. Deshalb fordert sie den Hamburger Senat in einem Antrag auf, eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung des § 219a StGB auf den Weg zu bringen. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Cansu Özdemir, Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Frauen müssen das Recht haben, sich über Schwangerschaftsabbrüche umfassend informieren zu können. Dazu gehören im Sinne der Gewährleistung der körperlichen Selbstbestimmung ein freier Zugang zu Information und eine freie Ärzt_innenwahl. Der § 219a verhindert dies, er ist ein Relikt aus der NS-Zeit und längst überflüssig. Er gehört ersatzlos gestrichen!“
Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Deniz Celik, weist auf ein gutes Hamburger Beispiel hin: „Auf hamburg.de ist bereits eine Liste mit Institutionen und Praxen veröffentlicht, die Abbrüche vornehmen. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn von Hamburg aus dieses frauenfreundliche Signal ausginge, diese Kriminalisierung von medizinischer Information zu beenden.“