Grußwort von Anna Ammonn – Landesvorsitzende GGG Hamburg

Anna Ammonn ist Hamburger Landesvorsitzende der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule  – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

Wir dokumentieren hier ihr Grußwort zur Präsentation unseres Enwurfs für ein neues Inklusive Schulgesetz.

 

Liebe Interessierte an einem inklusive Schulgesetz,

liebe Freunde, die ihr so intensiv an dieser Vorlage gearbeitet habt,

herzlichen Dank dafür von Seiten der GGG

Eigentlich könnte ich nur so machen:👍 Zum einen, weil es eine geniale Idee ist, über sowenige Weichenstellungen dem Recht auf gleiche Bildungschancen und der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventiondurch eine Gesetzesinitiative zum Durchbruch zu verhelfen.

Zum anderen stimmt das, was ihr vor gelegt habt in seinen den Grundzügen 100-prozentig mit dem überein, was auch die GGG erreichen möchte.

Ich nenne hier die vier zentralen Themen:

  • Inklusion statt Ausgrenzung,
    wobei die GGG hier von einem weitgefassten Inklusionsverständnis ausgeht, das nicht „nur“ (in Anführungsstrichen) Kinder mit Behinderungen betrifft, sondern alle Kinder, nach dem Motto, jedes Kind ist besonders, jedes Kinder ist inklusiv.
  • Zweiter Punkt: GanztagGanztag ist mehr als Betreuung und wenn wir auch hier –  wie bei den anderen Aufgaben –  vom Kind ausgehen und nicht nur  von dem berechtigten Bedürfnis der berufstätigen Eltern nach Betreuung ihrer Kinder, dann bedarf es einesGanztagsverständnisses, das das gemeinsame Leben und Lernen der Kinder über den ganzen Tag ermöglicht.
  • Drittens: Noch einmal zur Ausgrenzung: auch nach unserer Meinung muss in Hamburg einem der größten bildungspolitischen Ärgernisse, nämlich dass die Kinder von der Schule verwiesen werden, wenn sie die von der Schule gesetzten Ziele nicht erreichen, endlich mit allen Mitteln begegnet werden. Und das bedeutet und da liegt der Hase im Pfeffer, dass die Gymnasien ernsthaft an der Inklusion beteiligt werden.In einem anderen Zusammenhang habe ich neulich der BSB den Vorschlag gemacht:Statt am Ende jedes Schuljahres die Schulenmit dem besten Abi-Schnitt hervorzuheben, könnte der  Senator doch einfachaucheinmal dieQuartiere und Schulen mit den höchsten Inklusionsquotenöffentlich belobigen – undvielleicht kann man in diesem Zusammenhang auch einmal einGymnasium auszeichnen.
  • Viertens: Aufhebung der äußeren Leistungsdifferenzierung:
Erst durch eure Initiative ist mir so klar geworden, welch hoher Stellenwert der Leistungsdifferenzierung im Schulgesetz eingeräumt wird. Dort wird bereits im ersten Teil, der nur aus drei Paragraphen besteht, das Recht auf äußere Leistungsdifferenzierung festgeschrieben als Grundsatz für die Verwirklichung des Rechtes auf schulische Bildung. Das soll nach euren Vorstellungen durch individuelle Lernplanung, Dokumentation und Reflektionen des eigenen Lernens ersetzt werden. Sehr schön.

Doch nun genug der Begeisterung, wir sind heute hierauch zusammengekommen, um Mittel und Wege zu finden, dass diese Gesetzesvorlage nicht kurzerhand von entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten weggestimmt wird und in der Schublade verschwindet.

Es geht also darum, was wir gemeinsam tun können, um den Geist, der diesem Gesetzesentwurf inne wohnt, zur Wirkung zu verhelfen. Und wir werden mit heftigem Widerstand rechnen müssen, weil auch andere den Braten riechen werden, dass mit dieser Gesetzesvorlage auch die Strukturfrage auf dem Tisch liegt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht setzt sich  bei den oft hilflos erscheinenden Maßnahmen und Vorschlägen gegen die Zunahme vonRassismus und Gewalt in unserem Land endlich auch die Erkennnis durch, dass viele Kinder und Jugendliche in einem Alter, in dem ihreHaltungen und Überzeugungennoch stark geprägt werden,Aussonderung und Selektionerleben.

Wäre es nicht an der Zeit, den Kindern und Jugendlichen stattdessen die Erfahrung von Unterschiedlichkeit, Toleranz und Vielfalt in einer Schule für alle zu ermöglichen?