Kleine Anfrage: G20 – Polizeilich gesicherte Beweismittel (II)

Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10490 stellte die Polizei Hamburg in den Gipfeltagen (5. – 8. Juli 2017) 1.659 Asservate sicher. Gleichzeitig nennt der Senat eine Anzahl von fünf sicher- gestellten Molotowcocktails, zwei Zwillen, zwei Stahlkugeln und so weiter, also insgesamt 197 Gegenstände, die der Bewaffnung dienen können.

Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 21/10331 wurden in der Nacht auf den 8. Juli in der Schanze keine Beweismittel gesi- chert, weil „die Einsatzlage (…) eine sofortige Tatortarbeit nicht“ zuließ. Der Einsatzabschnitt Kriminalpolizeiliche Maßnahmen (EA KPM) wurde allerdings von den Eingreifkräften angefordert. In der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2017 dokumentierten Einsatzkräfte des EA Eingreifkräfte den Tatort mittels Bild- beziehungsweise Videoaufnahmen und stellten gefährliche Gegenstände sicher.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Während des G20-Gipfels in Hamburg ist es auch zu erheblichen Ausschreitungen gegen Polizeibeamte, sonstige Personen und Sachen und dabei zu vielfachen Verletzungen von Menschen und erheblichen Schäden gekommen. Diese Ausschreitungen fanden insbesondere auch am Abend des 7. Juli 2017 bis in den Morgen des 8. Juli 2017 unter Beteiligung mehrerer Tausend Gewaltbereiter im erheblichen Umfang im Schanzenviertel statt. Der Senat nimmt zu diesem Einsatz stets auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnislage Stellung. Durch die Nachbereitung des Einsatzes in der Poli- zei und die Ermittlungsmaßnahmen der Soko „Schwarzer Block“ ergeben sich kontinuierlich neue oder konkretere Erkenntnisse. Dies betrifft auch Einzelaspekte wie Asser- vate. Antworten zu Parlamentarischen Anfragen geben daher den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Beantwortung wieder und können im weiteren Verlauf Veränderungen unterliegen.

Es ist im Übrigen drauf hinzuweisen, dass die Sicherstellung beziehungsweise Beschlagnahme von Gegenständen erfolgt, soweit dies zu Gefahrenabwehr bezie- hungsweise Beweissicherung zur Strafverfolgung erforderlich ist. Video- beziehungsweise Filmaufnahmen von Privatpersonen wie öffentlicher Medien zeigen den teilweise massiven Einsatz unterschiedlicher Wurfgeschosse gegen die Polizei. In der Masse werden solche Gegenstände nicht sichergestellt und asserviert, da dies in den entsprechenden Einsatzsituationen kaum möglich und der Beweiswert gegenüber Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen regelmäßig nachrangig ist.

Die bei der Polizei eingerichtete Sonderkommission (SoKo) „Schwarzer Block“ bearbeitet gegenwärtig eine Vielzahl an Ermittlungsvorgängen. Hiervon umfasst ist die Auswertung von über 2.000 Vorgängen mit den entsprechenden Asservaten sowie mehrerer Terabyte Daten. Die Auswertung dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daten im Sinne der Fragestellungen können insoweit nur genannt werden, als sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt gesichert vorliegen. Alle detaillierten Auskünfte zu den Fragestellungen bergen das Risiko in sich, einzelne Ermittlungserfolge zu gefährden. Insofern sieht die zuständige Behörde von entsprechenden Ant- worten ab.

Im Übrigen siehe Drs. 21/10490.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Am 8. Juli 2017 kam es in Hamburg zu einer Razzia in der Brigittenstraße. Welche Gegenstände, die zur Bewaffnung dienen (können), wurden beschlagnahmt? In welcher Anzahl jeweils?

Im Rahmen der Durchsuchung konnten 160 sogenannte pyrotechnische Gegenstände beschlagnahmt werden. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet; im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Bitte die Liste der 1.659 Asservate, wenn möglich, mit Angabe des Datums und Ortes der Beschlagnahmung, anhängen. Wenn nicht möglich, bitte die 1.650 Asservate in Gruppen (zum Beispiel Waffen, Gegenstände, die der Bewaffnung dienen können, Kleidungsstücke und so weiter) zusammenfassen und Anzahl angeben.
  2. Wann genau (wenn nötig, nur „mittags“, „nachmittags“ und so weiter angeben) wurden wie viele sichergestellten Molotow-Cocktails an wel- chen Orten (wenn nötig, nur Straßennamen oder Stadtteile angeben) beschlagnahmt?

Siehe Vorbemerkung; bei den in Drs. 21/10490 angegebenen Asservaten handelt es sich noch nicht um den vollständigen Asservatenbestand. Die Sichtung aller vorlie- genden Asservate ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10490.

4. In Antwort auf Frage 9. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/10490 nennt der Senat 50 beschlagnahmte Pyrotechniken. Handelt es sich hierbei ausnahmslos um illegale Pyrotechnik?

Wenn nein, in welchem Umfang ist illegale Pyrotechnik gemeint beziehungsweise welchen Kategorien gehörte sie an?

Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine händische Auswertung und gege- benenfalls gutachterliche Bewertung aller davon umfassten Asservate an den jeweili- gen Verwahrorten erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Schriftli- chen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur soweit möglich, wie keine gutachterliche Prüfung erforderlich ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. War der EA KPM in der Nacht auf den 8. Juli trotz Anforderung durch den EA Intervention nicht in der Schanze?

  1. Wenn doch, wann kam er dort an, in welcher Stärke?
  2. Warum unternahm er keine Beweismittelsicherung?

6. Welche gefährlichen Gegenstände wurden vom EA Eingreifkräfte in der Nacht auf den 8. Juli 2017 auf den Dächern der Häuser im Schulterblatt wann sichergestellt? Welche weiteren Gegenstände, die der Bewaffnung dienen könnten, wurden in dieser Nacht im Schulterblatt sichergestellt?

Siehe Vorbemerkung.

7. In der Innenausschussitzung am 19. Juli wurde den Anwesenden unter anderem ein Wärmebildvideo eines Polizeihubschraubers gezeigt, das „Täter“ auf dem Dach des Schulterblatt 1 zeigt. Die Qualität des Wärmebilds ist allerdings sehr schlecht. 

a. Gibt es dieses Video auch in besserer Qualität? Verfügt die Polizei über weitere/s Video/s desselben Vorgangs?

Das Video liegt nicht in besserer Qualität vor.

Darüber hinaus betrifft die Fragestellung laufende Ermittlungsverfahren. Um einen möglichen Ermittlungserfolgt nicht zu gefährden, sieht die Polizei von einer weiteren Beantwortung ab.

b. Mit welcher Technik zur Übertragung und Aufzeichnung von Bild und Ton sind die Polizeihubschrauber ausgestattet und in welcher Qualität wird übertragen und aufgezeichnet?

Übertragungen im Sinne der Fragestellung erfolgen digital und verschlüsselt, in einem den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehaltenen Frequenzbereich, per Funk. Übertragungen während des G20-Einsatzes erfolgten je nach Ausstattung der einge- setzten Hubschrauber in High Definition (HD) und Standard Definition (SD) Qualität. Zur Reduzierung des zu übertragenden Datenvolumens und zur Vermeidung von Stö- rungen bei „bewegten“ Bildern wurden die Daten komprimiert. Aufzeichnungen während des G20-Einsatzes erfolgten lokal im Polizeihubschrauber in unterschiedlichen Speichermedien digital in HD- beziehungsweise SD-Qualität.