Rettungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg auf die gewachsenen Anforderungen ausrichten!

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/12686
20. Wahlperiode 13.08.14

Antrag

der Abgeordneten Christiane Schneider, Kersten Artus, Cansu Özdemir, Tim Golke, Norbert Hackbusch, Heike Sudmann, Dora Heyenn, Mehmet Yildiz (Die Linke)

Der Rettungsdienst ist nicht nur ein wichtiger Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, er wird auch als Kernaufgabe der Berufsfeuerwehr Hamburg wahrgenommen. Seit Jahren steigen die Notrufalarmierungen an und damit nehmen die Rettungsdiensteinsätze drastisch zu. Mit der Erhöhung der RTW-Einsatzquote steigt auch die Anzahl von Krankenhauszuführungen. Die öffentlich disponierten Rettungsdiensteinsätze sind in Hamburg von 193.442 im Jahr 2005 auf 249.072 im Jahr 2013 gestiegen. Der Anteil der Hilfsorganisationen am Rettungsdienst lag dabei relativ konstant zwischen 8 Prozent bis 10 Prozent. Die Anruf-Wartezeiten in der Rettungsdienstleitstelle haben sich zwischen 2010 und 2013 von 11,72 Sekunden auf 14,26 Sekunden entwickelt – eine Steigerung von 37 Prozent!

Da die Hilfsfristen im Hamburger Rettungsdienstgesetz nicht exakt definiert sind, gab es seitens des Senats zum Beispiel zwischen 2005 und 2013 Planvorgaben für den Erreichungsgrad für RTW (Rettungswagen), aber auch für NEF (Notarzteinsatzfahrzeug). Während 2005/2006 ein Erfüllungsgrad bei RTW von 95 Prozent vorgegeben wurde, erreicht wurden 85 beziehungsweise 86 Prozent, lagen die Vorgaben für 2010 bei 79 Prozent, die Erfüllung bei 71,3 Prozent, für 2013 lag die Vorgabe bei 73 Prozent und die Erfüllung bei 70,8 Prozent, Tendenz aktuell auch weiter rückläufig. Diese Entwicklung zeigt, dass das Netz an Rettungswachen über das gesamte Stadtgebiet nicht ausreichend ist. Dem Strategiepapier der Feuerwehr Hamburg 2010 zufolge ist zudem der Besetzungsgrad der Feuer- und Rettungswachen unzureichend.

Trotz des steigenden Einsatzaufkommens wurde die Personaldecke kaum verstärkt. Aufgrund dessen kann die Aus- beziehungsweise Weiterbildung nur zu 50 Prozent geleistet werden. Dies gilt damit auch für das Personal im Rettungsdienst. Mit der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes kommen weitere zeitliche und organisatorische Belastungen auf die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst zu. Schuldenbremse und Kürzungspolitik des Senats werden die Probleme der Feuerwehr weiter verschärfen, wenn nicht umgehend gegengesteuert wird – im Dienst von Leben und Gesundheit, im Interesse der Bürger/-innen der Stadt Hamburg.

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1. Für Rettungsdienst und Krankentransport wird umgehend eine Bedarfsplanung vorgenommen, um den Einsatz lebensrettender Maßnahmen zu optimieren, Die Bedarfsplanung soll eine Bestandsaufnahme vorhandener Strukturen und Leistungen aller Leistungsanbieter erfassen, die das Hamburgische Rettungsdienstgesetz umfasst. Einzubeziehen in die Bedarfsplanung ist die Standortplanung von Notarztstandorten unter Berücksichtigung der Krankenhäuser.

2. Als Sofortmaßnahme werden umgehend die Hilfsorganisationen mit der Feuerwehr in die Notfallrettung einbezogen, Grundlage ist der bestehende öffentlich-rechtliche Vertrag.

3. Es gilt der Grundsatz, das nächststationierte und geeignete Rettungsmittel für die Notfallrettung einzusetzen und mittels optisch-elektronischer Systeme die Einsatzfahrzeuge zu koordinieren.

4. Die Disposition der gesamten Notfallrettung erfolgt über eine von der Feuerwehr Hamburg betriebene Leitstelle. Alle vorhandenen Einsatzfahrzeuge sollen in das Einsatzlenkungssystem integriert werden, um auf die vorhandenen Ressourcen zugreifen zu können.

5. Zur Verringerung der Anrufannahmezeit soll geprüft werden, inwieweit eine Verknüpfung/Koppelung mit vorhandenen und geeigneten Leitstellen in Hamburg möglich ist.

6. Parallel zur durchzuführenden Bedarfsplanung werden zur Sicherstellung der Spitzabdeckung künftig die vorhandenen Einsatzfahrzeuge aus dem Krankentransport mit eingebunden statt wie bisher die HLF (Hamburger Löschfahrzeuge) der Feuerwehr.

7. Für die Umsetzung des Strategiepapiers 2010 der Feuerwehr Hamburg wird der Bürgerschaft bis 30.11.2014 ein Masterplan vorgelegt mit Zeit- und Finanzplan zur Schaffung notwendiger Feuer- und Rettungswachen, Erweiterung beziehungsweise Neubau einer Integrierten Rettungsleitstelle und der Personalaufstockung der Feuerwehr.

8. In die anstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sind umgehend und öffentlich alle Akteure einzubeziehen. Die Hilfsfristen sind im neuen Rettungs- dienstgesetz eindeutig zu definieren. Der Datenrückfluss aus der Weiterbehandlung durch den Notarzt ist sicherzustellen, um die Versorgungsqualität zu sichern. Im Rettungsdienstgesetz ist eine verbindliche Qualitätssicherung zu verankern und jährlich über den Landesausschuss Rettungsdienst an die Bürgerschaft ein laienverständlicher Qualitätsbericht vorzulege