Anwälte

Der beste Schutz vor wiederholten Straftaten ist eine gute und ausfinanzierte Resozialisierung und die gute Zusammenarbeit von Behörde, Gerichten, Justizvollzug und Sozialpädagogen, nicht das populistische Ausschlachten von Einzelfällen. Im Fall des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen – und nach kurzer Zeit erneut inhaftierten – Thomas B. hatte das OLG Hamburg beanstandet, dass die JVA Fuhlsbüttel zu strenge und nicht einhaltbare Sicherheitsanforderungen an die Durchführung einer externen Therapie des Sicherungsverwahrten …
weiterlesen "Sicherungsverwahrung: Resozialisierung statt Populismus!"