„Schulstarterpaket“ für von Hartz IV betroffene Schüler
Ab dem 1. August 2009 erhalten von Hartz IV betroffene Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, zusätzliche Leistungen für die Schule in Höhe von 100 Euro für jedes Schuljahr.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil oder nicht im Haushalt ihrer Eltern wohnende Schüler Leistungen nach dem SGB II beziehen oder die Schüler Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten. Anspruch haben auch Bezieher des Kindergeldzuschlags für jedes Kind, das eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht.
Das Schulstarterpaket sollte (nach § 24a SGB II bzw. § 28a SGB XII bzw. § 6a BKGG) bereits ausgezahlt sein, außer für Schüler die Ausbildungsvergütung erhalten.
Wolfgang Joithe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE und Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft, rät in diesem Zusammenhang allen von Hartz IV betroffenen Familien mit Schulkindern zu prüfen, ob die Zahlung Anfang August erfolgt ist und andernfalls einen entsprechenden Antrag zu stellen. Berechtigte, die Kindergeldzuschlag statt Hartz IV erhalten, können das „Schulstarterpaket“ bei der Kindergeldkasse beantragen.
Während die ARGE Pinneberg (Schleswig-Holstein) eine transparente Informationspolitik betreibt und dazu bereits am 30. Juli eine Pressemitteilung herausgegeben hat, schweigt sich team.arbeit.hamburg öffentlich bislang aus.
„Ich hoffe nur, dass wir es in Hamburg nicht erneut mit einer versuchten Verheimlichung von Leistungsansprüchen zu tun haben, wie 2007 bei der Einführung der Sozialkarte Hamburg. Ich rate den Leistungsberechtigten dringend, sich über ihre Ansprüche zu informieren und sie auch einzufordern“, spricht Joithe aus eigener Erfahrung.