Anfrage: Der G20-Gipfel wirft seine Schatten voraus

Drucksache 21/6860

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 25.11.16 und Antwort des Senats

Am 8./9. Dezember findet die OSZE-Konferenz in Hamburg statt. Laut dem Protokoll des Innenausschusses beginnt am 1. Dezember eine „gewisse Vor- laufphase“.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat und die beteiligten Sicherheitsbehörden sahen es seit Beginn der Vorbereitungen zur Durchführung des OSZE-Treffens und des G20-Gipfels als eine wichtige Aufgabe an, die Bevölkerung und die Gewerbebetriebe so früh und so umfassend wie möglich über die Planungen und auch über etwaige Beeinträchtigungen zu informieren und die sich aus den Veranstaltungen ergebenden Fragen zu kommunizieren und gegebenenfalls Lösungen zu finden. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden nach Art und räumlicher und zeitlicher Ausdehnung auf das absolut erforderliche Maß beschränkt, um einerseits die Sicherheit für die Teilnehmer der Veranstaltungen und die Bewohner der betroffenen Quartiere zu gewährleisten und andererseits die mit den Veranstaltungen einhergehenden Einschränkungen für die Bewohner und Gewerbebetriebe so gering wie möglich zu halten.

Die Information der Öffentlichkeit erfolgte bereits intensiv im Vorfeld der Ereignisse. Neben der Information durch Berichterstattung in den Medien umfasste diese Öffentlichkeitsarbeit auch:

  • –  Information der Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibenden, der Kindertagesstätten, Schulen et cetera im Bereich der Veranstaltungsorte durch Dienststellenleitung und Mitarbeiter des Polizeikommissariats 14 im Karolinenviertel und Schanzenviertel (Telefonate, persönliche Gespräche, Teilnahme an Veran- staltungen perge, perge)
  • –  Erstellung eigener Rubriken im Internet mit Informationen unter anderem zu Sicherheitszonen
  • –  Bürgertelefon der Polizei seit dem 5. September 2016 (08000 – 428650)
  • –  Kontaktformular für Anfragen über eine für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse
  • –  Nutzung der Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter), Themen: Einrichtung Bür- gertelefon, Einrichtung Sicherheitszonen, Flugbeschränkung
  • –  Informationsveranstaltungen:

– 1. September 2016: Information der Bevölkerung in den Messehallen; circa 500 Teilnehmer; Lifestream im Internet und parallele Übersetzung mittels Gebärdendolmetscher

  • –  7. September 2016: Veranstaltung auf Einladung der Handelskammer für circa 200 Gewerbetreibende
  • –  13. Oktober 2016: Veranstaltung auf Einladung des City Management Hamburg und Tourismusverband Hamburg e.V. in der Handelskammer vor circa 120 Per- sonenDies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
    1. Inwiefern trifft zu, dass dem Café SternChance die Durchführung einer für den 3. Dezember geplanten Hochzeitsfeier in seinen Räumlichkeiten untersagt beziehungsweise es angehalten wurde, die Feier abzusagen?
      1. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Behörde dar?
      2. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die zuständige Behörde in die Durchführung der Feierlichkeit eingegriffen, und zwar auf einem Gelände, das dem im Innenausschuss vorgestellten Schutzkonzept zufolge nicht in einer Sicherheitszone liegt?
    2. Aus welchem Grund hat die zuständige Behörde die Durchführung der Feier untersagt beziehungsweise auf Absage der Feier gedrängt, die fünf Tage vor Beginn des Gipfels stattfinden sollte?
    3. Wird der Geschäftsbetrieb des Cafés auch an den anderen Tagen der Vorlaufphase beziehungsweise des eigentlichen Gipfeltreffens beein- trächtigt?

    Die Aussage, dem Café SternChance sei die Durchführung einer für den 3. Dezember geplanten Hochzeitsfeier in seinen Räumlichkeiten untersagt beziehungsweise es sei angehalten worden, die Feier abzusagen, trifft nicht zu.

    Die Polizei hat im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens den Betreibern des Café SternChance mitgeteilt, dass die Nutzung der Veranstaltungsräume sowie der öffentliche Betrieb des Cafés in der Zeit vom 7. bis 9. Dezember 2016 aufgrund der polizeilichen Maßnahmen nicht möglich sind.

4. Dem Betreiber/der Betreiberin des Cafés entsteht durch die Absage ein Verdienstausfall. Wie wird dieser Verdienstausfall ausgeglichen?

a. Wie hoch wurde der Verdienstausfall beziffert?

Der Polizei liegt ein Schreiben der Betreiberin im Sinne der Fragestellung vor; im Übrigen siehe Antwort zu 6. a.

b. Trifft zu, dass die Feuerwehr auf dem Gelände untergebracht werden soll?

Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dieser Unterbringung auf dem Gelände des SternChancen-Cafés?

Ja, die Aussage trifft zu. Die Kosten für die Anmietung des SternChancen-Cafés betragen 2.000 Euro.

c. Wer kommt für die Kosten auf, der Bund oder die Freie und Hanse- stadt Hamburg? Wenn die Freie und Hansestadt Hamburg, aus wel- chem Titel in welchem Einzelplan werden die Kosten gedeckt?

Die Kosten im Zusammenhang mit dem OSZE-Treffen werden zurzeit noch ermittelt. Welche Behörde für welche Kosten aufkommt, ist abhängig von fachlichen Abstimmungsverfahren innerhalb Hamburgs sowie mit dem Bund.

5. Wurden weitere Veranstaltungen zwischen dem 1. und 9. Dezember sei- tens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde untersagt oder infolge staatlicher Intervention abgesagt?

Es wurden keine weiteren Veranstaltungen untersagt. Nach den Erkenntnissen der Polizei gibt es Veranstalter, die infolge der zu erwartenden oder dargelegten Sicherheitsmaßnahmen aus eigenem Antrieb von ihren Veranstaltungen abgesehen haben.

  1. Wenn ja, welche Veranstaltung(en) welcher Art an welchem Datum an welchem Ort?
  2. Wie wurde jeweils die Frage des Verdienstausfalls geregelt?

Entfällt.

Anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens ergeben sich aufgrund der polizeilichen Maßnahmen für Gewerbetreibende folgende Einschränkungen:

  • –  Bereich Messehallen:
    Gewerbetreibenden sind innerhalb der eingerichteten Sicherheitszone 2 dieexterne Vermietung und der Kundenverkehr grundsätzlich nicht möglich.

    Innerhalb der Sicherheitszone erhalten Mitarbeiter und dringend benötigte Fahr- zeuge aufgrund zuvor übermittelter Mitarbeiter-/Fahrzeug-Listen Zugang zu ihren Betrieben.

    Besucher, Kuriere und Lieferanten werden durch Polizeikräfte zum Betrieb beglei- tet oder von einem Mitarbeiter des Betriebes an einer Kontrollstelle abgeholt.

    Im Bereich der Flora-Neumann-Straße, Lagerstraße beziehungsweise auf dem Gelände der Messehallen A gibt es vermietete beziehungsweise firmeneigene Kraftfahrzeugstellflächen, welche in der Zeit der eingerichteten Sicherheitszone nicht erreicht werden können. Die Polizei hat den Betrieben im Umfeld Ersatz- stellflächen angeboten.

  • –  Bereich Rathaus:Geschäfte und Restaurantbetriebe in der Großen Johannisstraße (gegenüberlie- gende Straßenseite vom Rathaus; Bestandteile der Sicherheitszone) öffnen ihre Geschäfte am 8. Dezember 2016 wie gewohnt und schließen ihre Betriebe vor- zeitig, spätestens um 17 Uhr. Ab 17 Uhr ist ein Kunden- und Angestelltenverkehr der Gewerbe aus Gründen der Sicherheit nicht mehr möglich.

    Gewerbetreibende in der Straße Alter Wall 2 (Bestandteil der Sicherheitszone) nehmen ihren Bürobetrieb am 8. Dezember 2016 wie gewohnt auf und verlassen die Büros aus Sicherheitsgründen bis spätestens 17 Uhr. Den Mitarbeitern wird der Zugang über eine zuvor übermittelte Mitarbeiterliste gewährleistet.

    Die zwischen dem Alten Wall 2 und Adolphsbrücke befindliche Baustelle (ehema- liges Geldinstitut) stellt ihren Betrieb am 8. Dezember 2016 ein, da notwendige und mehrfach am Tage stattfindende Materialanlieferungen mittels Lkw aus Sicherheitsaspekten nicht durchgeführt werden können.

    Die beiden Geldinstitute am Adolphsplatz öffnen ihre Filialen am 8. Dezember 2016 wie gewohnt und verschließen die Zugänge vom Adolphsplatz bis spätes- tens 17 Uhr. Ab 17 Uhr ist ein Betreten/Verlassen nur über die Zugänge Großer Burstah beziehungsweise Alter Wall möglich.

    Die Polizei hat die Verantwortlichen der in der Sicherheitszone des Rathauses befindlichen Restaurantbetriebe im Rathaus und der Handelskammer über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt; diese stellen ihren Restaurant- betrieb nach eigener Entscheidung ein.

a. Wie wird die Frage des Verdienstausfalls geregelt?

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung derartiger Forderungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, zum Beispiel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sowie der zur Thematik „Sonderopfer“ und „Aufopferung“ ergangenen Rechtsprechung. Dabei muss der Anspruchsteller die geltend gemachten Ansprüche entsprechend beziffern sowie durch geeignete Nachweise belegen. Nach Vorlage der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Überprüfung im jeweiligen Einzelfall.