Tierschutz: DIE LINKE fordert Verbandsklagerecht für Hamburger Tierschutzverbände
Die Fraktion DIE LINKE fordert ein neues Gesetz für Hamburg und hat einen entsprechenden Entwurf auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 16. September gesetzt. Das Ziel: Tiere sollen besser vor Gesetzesverstößen geschützt werden. Wenn Behörden sich über das Tierschutzrecht hinwegsetzen, müssen anerkannte Tierschutzverbände die Möglichkeit haben, stellvertretend für die Tiere zu klagen.
„Tiere benötigen nicht nur moralische, sondern einklagbare Rechte. Da sie selbst nicht vor Gericht gehen können, muss dies den Experten und Expertinnen möglich sein, die ihre Interessen fachlich kompetent vertreten können. Das Gesetz knüpft an die aktuelle Entwicklung im Natur- und Umweltrecht an“, erklärt Kersten Artus, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Die Initiative lehnt sich an das Bremer Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine an und räumt anerkannten Tierschutzvereinen das Recht auf Feststellungsklage ein, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzverbände behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen können. Stellt das Gericht fest, dass gegen geltende Tierschutzbestimmungen und Verordnungen verstoßen wurde, müssen die Behörden dies bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigen. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine soll zum Abbau von Vollzugsdefiziten beitragen und die Behörden zu einem sorgfältigeren Umgang mit der Ausführung des Tierschutzrechts veranlassen.
Kersten Artus weiter: „Wir dürfen uns nicht damit begnügen, Tieren unverbindliche moralische Rechte zugestehen. Unser Gesetzesentwurf soll den anerkannten Tierschutzverbänden ermöglichen, die Tierrechte vor Gericht zu erstreiten. Nur mit einem Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine, kann die Einhaltung der Bestimmungen zum Tierschutz gesichert werden. Wir hoffen, dass auch von Hamburg aus ein Zeichen für den Tierschutz gesetzt wird.“
Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/3991) ist beigefügt.