Schiller-Oper: Denkmal gerettet, aber die Brache noch lange nicht entwickelt!
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat heute die Beschwerde von Mareike Janssen zurückgewiesen, der Eigentümerin der Schiller-Oper. Janssens Beschwerde richtete sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das ihren Eilantrag gegen die Anordnung zur Sicherung des Denkmals abgelehnt hatte. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Dazu Marco Hosemann, Sprecher für Denkmalschutz der Fraktion Die Linke in der
Hamburgischen Bürgerschaft: „Heute ist ein guter Tag für die Schiller-Oper! Die
denkmalgeschützte Metallkonstruktion muss nun von der Eigentümerin gesichert werden. Wenn sie das nicht macht, kann die Stadt mittels Ersatzvornahme aktiv werden und ihr die Kosten dafür in Rechnung stellen. Mit der Sicherung ist die Schiller-Oper aber noch lange nicht denkmalgerecht entwickelt und das Grundstück bleibt eine Brache. Der Senat muss Druck auf die Eigentümerin machen und rechtliche Möglichkeiten prüfen, mit denen das Areal vergesellschaftet und im Sinne des Gemeinwohls gestaltet werden kann.“
