Ausreichende und sanktionsfreie Mindestsicherung statt unzureichender Anpassungen

Am heutigen Mittwoch wird im Zuge der Rentenanpassung auch der Eckregelsatz der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) angepasst. „Von einer ‚Erhöhung‘ oder gar ‚kräftigen Erhöhung‘, wie Hamburgs Sozialsenator Wersich (CDU) am Montag erklärt hat, kann überhaupt nicht die Rede sein“, stellt Wolfgang Joithe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, fest.

Mit der Einführung einer besonderen Sozialgeldstufe für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren hatte die Bundesregierung in letzter Minute auf den Vorlagebeschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2008 reagiert. Die Sozialrichter sehen insbesondere den Bedarf von Hartz IV-betroffenen Familien mit Kindern als nicht hinreichend berücksichtigt an. Das Bundesverfassungsgericht wird nun in dieser Sache entscheiden.

Die heute erfolgte Anpassung der Eckregelsätze ändert nichts an der Unterversorgung von Kindern bis 6 Jahren, noch sind die Bedarfe von Jugendlichen ab 14 Jahren abgedeckt. Überhaupt bleibt der von vornherein drastisch zu niedrig angesetzte Eckregelsatz für Hartz IV-Betroffene unberührt. Die an die Rentenanpassung gekoppelte Anpassung des Eckregelsatzes hat lediglich die Funktion eines – unzureichenden – Inflationsausgleichs.

„Eine bedarfsgerechte Anpassung der Sozialhilfe-Regelsätze hätte der Herr Sozialsenator längst haben können“, erinnert Joithe, „DIE LINKE hatte bereits Mitte des vergangenen Jahres eine regionale Regelsatzanpassung für die teure Metropolregion Hamburg gefordert.“ (Vgl. Drs. 19/630) Anders als bei dem Arbeitslosengeld II, das Bundessache ist, könnte Hamburg bei entsprechendem politischen Willen der Regierungsparteien höhere Sozialhilfesätze für die rund 25.700 betroffenen Menschen einführen.

DIE LINKE fordert eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro/Monat und einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro/Stunde.