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23. Februar 2009

Die „Handlungsanweisung“ der Polizei gegen Punks, Obdachlose und Alkoholiker muss sofort und ersatzlos aufgehoben werden

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Die von der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE veröffentlichte „Handlungsanweisung gegen Personen und Personengruppen“ des Polizeikommissariats 14 muss unverzüglich und ersatzlos aufgehoben werden.

Das fordert die innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider: „Die ,Handlungsanweisung‘ ermächtigt die Polizei, willkürlich unliebsame Personen und Personen­gruppen aus der Innenstadt zu vertreiben. Heute Obdachlose, Bettler und Punks, morgen andere Jugendgruppen, die nichts ins Bild der Flanier- und Shoppingmeilen passen. Doch die Grundrechte gelten für alle – sie dürfen von Innenbehörde und Polizei nicht beliebig aufgehoben werden.

Auf die wachsende soziale Spaltung darf nicht mit immer härterer Ausgrenzung und immer mehr Polizeibefugnissen reagiert werden. Wir warnen den Senat, die besonders von Verarmung Betrof­fenen und Gruppen mit abweichender Lebensweise zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Gefragt sind niedrigschwellige soziale Hilfen statt Ausgrenzung. Gefragt sind Toleranz und Akzeptanz anderer Lebensweisen.“ 

Mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage fordern wir den Senat auf, zu den Hintergründen der „Handlungsan­weisung gegen Personen und Personengruppen“ des PK 14 detailliert Stellung zu beziehen und darüber Aus­kunft zu geben, ob die Behördenleitung davon Kenntnis hatte und ob es vergleichbare Anweisungen an anderen Polizeiwachen gibt.

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