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23. Juni 2016

DIE LINKE bringt Zusatzantrag zu Verdeckten ErmittlerInnen ein

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Der Innenausschuss wird heute einen Gesetzentwurf des Senats beraten, mit dem der Einsatz polizeilicher Verdeckter ErmittlerInnen unter Richtervorbehalt gestellt wird. Damit reagierte der Senat auf die Enttarnung von drei Verdeckten Ermittlerinnen in linken Strukturen in Hamburg innerhalb von eineinhalb Jahren.

„Die Einführung eines Richtervorbehalts ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir unterstützen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Doch bleibt der Entwurf aus bürgerrechtlicher Sicht lückenhaft. Der Einsatz Verdeckter ErmittlerInnen ist immer grundrechtsrelevant und in politischen Strukturen besonders problematisch, weil er mit manipulativen Eingriffen in politische Meinungs- und Willensbildungsprozesse verbunden ist. Alle in Hamburg zuletzt bekannt gewordenen Fälle zeichnen sich zudem dadurch aus, dass die Einsätze viele Jahre dauerten, dass ihre rechtliche Grundlage umstritten ist und dass vom Einsatz Betroffene nachträglich nicht unterrichtet wurden und deshalb keine Möglichkeit hatten, zumindest im Nachhinein Rechtsschutz zu erlangen.“

Deshalb bringt die Fraktion DIE LINKE einen Zusatzantrag ein, der eine zeitliche Begrenzung verdeckter Ermittlungen und eine nachträgliche Unterrichtung der Betroffenen vorsieht.

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

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      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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