DIE LINKE in der Bürgerschaft: Altersarmut bekämpfen!
Immer mehr Menschen sind in Hamburg von Altersarmut betroffen und beziehen Grundsicherungsleistungen. Diese sind allerdings nicht nicht an die überdurchschnittlich hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg angepasst. In der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch, 14.11. haben wir daher einen Zuschlag zur Grundsicherung im Alter beantragt. Der Antrag wurde überwiesen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration.Die Zahl von Menschen, die im Alter arm sind, ist in den letzten Jahren in Hamburg besonders stark gestiegen, Hamburg hat sich zur Hauptstadt der Altersarmut entwickelt und schließt immer mehr Senioren/-innen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus.
Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter ist im Zeitraum von 2004 – 2016 um gut 100 Prozent gestiegen. Überdurchschnittlich häufig mussten „Neurent-ner*innen“ (65 ‒69 Jahre) Grundsicherung beantragen, hier stieg der Anteil sogar um 118 Prozent (Drs. 21/8927). Wenn man bedenkt, dass Menschen in höherem Lebensalter häufiger ausschließlich aufgrund von Pflegebedürftigkeit aufstockende Grundsicherung benötigen, erscheint die Entwicklung noch besorgniserregender.
Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen, wenn bei abgesenktem Renten-Niveau immer mehr Menschen in Rente gehen, deren Erwerbsleben von Zeiten der Arbeitslosigkeit, niedrigen Löhnen, prekären Arbeitsverhältnissen wie Minijobs und sogenannter Selbstständigkeit geprägt war.
Umfragen zeigen wie sehr das Thema den Menschen unter den Nägeln brennt, auch wenn sie selbst weder alt noch arm sind. So gaben in einer Emnid-Umfrage vom 15.07.2018 für „Die Bild am Sonntag“ 79 Prozent derBefragten an, dass die Vermeidung von Altersarmut ein sehr wichtiges politischesThema sei.
In Hamburg trifft Altersarmut Menschen nicht nur immer häufiger, sondern auch mit besonderer Härte. Die Lebenshaltungskosten in Hamburg sind im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich erhöht. Das bedeutet, dass man mit demselben Betrag in Hamburg weniger Waren und Dienstleistungen kaufen kann als im Durchschnitt der Republik.
Vergleicht man Hamburger „Metropolenpreise“ zum Beispiel mit Preisen in Neumünster werden die Unterschiede deutlich. So kosten etwa in Hamburg der Eintritt ins Schwimmbad 24 Prozent mehr, der Eintritt ins kulturhistorische Museum ein Drittel mehr, ein Kinobesuch kostet 17 Prozent mehr, Taxifahrten sind um 12 Prozent teurer, Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr sind um 37 Prozent teurer und die Jah-reskarte für die Bibliothek kostet sogar 233 Prozent mehr als in Neumünster. Bei gleich hoher Grundsicherung im Alter.
Senioren/-innen, die Grundsicherung beziehen, müssen für das Gleiche mehr bezahlen als im Bundesdurchschnitt. Bei der sozialen Grundsicherung werden die überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten nur in Bezug auf die Miete teilweise berücksichtigt, indem die Obergrenzen bei der zulässigen Miete höher liegen als in anderen Regionen. Wobei auch hier die Mietobergrenzen mit der realen Mietpreisentwicklung nicht Schritt halten.
Doch alleine eine Berücksichtigung des hohen Mietniveaus reicht nicht aus, denn
Hamburg hat nicht nur teure Mieten, sondern ist auch sonst eine teure Stadt.
Die Stadt München hat es vorgemacht: In der Metropole München liegen die Lebenshaltungskosten auch deutlich über dem Durchschnitt und die Stadt München hat auf diese „regionale Besonderheit“ reagiert, indem sie einen Zuschlag von 21 Euro monatlich auf die Grundsicherung im Alter zahlt. Diesen Spielraum gewährt das SGB XII für die Grundsicherung, jedoch leider nicht das SGB II für „Hartz-IV“-Empfänger/-innen.
Das „Münchner Modell“ wird auch vom Sozialverband Hamburg wie vom Landesseniorenbeirat gefordert. Der Sozialverband Hamburg e.V. forderte den Senat im Februar 2018 auf, die Grundsicherung dem Hamburger Preisniveau anzugleichen (https://www.sovd-hh.de/news-service/pressemitteilungen/landesverband/news/in-hamburg-sind-menschen-in-grundsicherung-aermer-als-anderswo/) und der Landes-Senioren-Beirat forderte Bürgermeister Tschentscher in einem Brief im Mai 2018 auf, die Regelsätze der sozialen Grundsicherung im Alter anzuheben.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
1. nach §29 SGB XII, Absatz 2 beziehungsweise 3 eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Träger der Sozialhilfe ermächtigt, regionale Besonderheiten oder statistisch nachweisbare Abweichungen in den Verbrauchsausgaben zu berücksichtigen.
2. ein geeignetes Berechnungsverfahren herzuleiten,um die Regelsätze der Grund-sicherung anzuheben.
3. bis zum 30.06.2019 die geschaffene Rechtsverordnung umzusetzen.