DIE LINKE in der Bürgerschaft: Der Fernbahnhof Altona schließt – was heißt das für die umliegenden Stadtteile?

Am 25. April tagt die Hamburgische Bürgerschaft. DIE LINKE bringt auch diesmal wieder wichtige Themen in die Debatte ein: Diesmal geht es uns um das Thema Tierschutz – auf dem Hamburger Dom sollten keine lebenden Tiere mehr zur Schau gestellt werden (Stichwort “Pony-Reiten”). Außerdem setzen wir uns in einem interfraktionellen Antrag dafür ein, die Experimentierkausel der „SINTEG-Verordnung“ zu erweitern. Worum es dabei geht, lesen Sie hier. Die Präsentation von Tieren zum Vergnügen von Menschen entspricht im Regelfall nicht der natürlichen Lebensweise der so präsentierten Tiere, seien sie domestiziert oder nicht. Umso erstaunlicher ist es, dass trotz völlig unzureichender Kontrollinstrumente der verantwortlichen Behörden, einer Personaldecke in den Bezirksämtern, die nicht dazu taugt. die Einhaltungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vollumfänglich, über Stichproben hinaus, prüfen zu können, nach wie vor die Darbietung von Tieren in Hamburg zulässig ist oder zumindest von das Tierschutzgesetz unterstützenden Auflagen begleitet ist. Das betrifft nicht nur die besonders im Fokus stehenden Wildtiere, deren öffentliche Präsentation tatsächlich nur noch selten, aber trotzdem zu oft, stattfindet, sondern zum Beispiel auch die am häufigsten angefochtene Präsentation von Ponys in Form eines Ponykarussells, wie es bekanntermaßen regelmäßig auf dem Dom vorkommt sowie auch anderer Tiere, die für gewerbsmäßige Zwecke ihres natürlichen Verhalten beraubt werden. In mehreren Orten Deutschlands ist sowohl der Auftritt von Wildtieren, wie auch die Veranstaltung von Pony-Karussells eingeschränkt, untersagt oder durch freiwilligen Verzicht beendet worden. Eine Reihe von Volksfesten hat in Deutschland bereits jetzt aufgrund der vielfältigen Bedenken gegen das Ponyreiten im Kreis die Vorführungen abgesagt. Hier seien insbesondere die chronischen Haltungsschäden erwähnt, die durch das ständige Im-Kreis-Laufen hervorgerufen werden. Zudem vermittelt das Ponyreiten den Kindern ein falsches Bild vom Umgang mit Tieren. Hamburg kann hier bei seinem bekanntesten Volksfest, dem Dom, als Vorbild für weitere private und bezirkliche Veranstaltungen mit Tierdarbietungen vorangehen. So kann zwar laut Domverordnung eine Genehmigung aufgrund übermäßig hoher Stromanschlusswerte oder übermäßigem Platzbedarf versagt werden, nicht jedoch bei antiquierten und nicht tiergerechten Vorführungen lebender Tiere.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

1. Die Dom-Verordnung („Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Volksfesten auf dem Heiligengeistfeld vom 23. September 2011“, zuletzt geändert am 5.1.2016) wird wie folgt ergänzt: Hinter 5.1.2. wird eingefügt: „5.1.3. Bewerbungen, deren Geschäftsbetrieb die Zurschaustellung oder anderweitige gewerbsmäßige Nutzung von Tieren, die unter die Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) fallen, umfasst.

2. Bei Veranstaltungen, die durch die FHH ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, wird auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet.“

3. Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz wird im Rahmen einer Anhörung bezirklicher Vertreter und Vertreterinnen eine Umsetzung des Verzichts zur gewerbsmäßigen Präsentation von Tieren auf bezirklichen Veranstaltungen diskutieren. 4. Nach einem Jahr erfolgen eine Evaluation der neuen Regelungen und eine Berichterstattung im zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz.Mit dem Programm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) fördert das Bundeswirtschaftsministerium mit 200 Millionen Euro in fünf Modellregionen der Republik neue Ansätze für einen sicheren Netzbetrieb bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie.

Zusammen mit den Beiträgen von über 300 privaten und öffentlichen Unternehmen werden insgesamt 500 Millionen Euro investiert. Ziel des Förderprogramms ist es, Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien zu entwickeln, um die Energiewende voranzutreiben. Im Zentrum stehen dabei die intelligente Vernetzung von Erzeugung und Verbrauch durch den Einsatz innovativer Netztechnologien und Betriebskonzepte.

Aus Sicht der Antragsteller ist zu prüfen, wie ein vollständiger Defizitausgleich zwischen operationellen Ausgaben und Einnahmen während des Demonstrationsbetriebs gewährleistet werden kann. Der Norden Deutschlands, wo die Energiewende bereits weit vorangeschritten ist, spielt für die Energiewende im ganzen Lande eine wichtige Rolle – vor allem als Energielieferant durch den starken Ausbau von On- und Offshore-Windparks und Tausenden von Solarenergieanlagen.

Das Projekt „Norddeutsche Energiewende 4.0“ (NEW 4.0) will die Machbarkeit der Energiewende demonstrieren und zeigen, wie sich die Region Hamburg und Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent sicher, kostengünstig, umweltverträglich und gesellschaftlich akzeptiert mit erneuerbarem Strom versorgen und so ihre CO2-Emissionen um 50 – 70 Prozent reduzieren kann.

Als Zwischenziel ist vorgesehen, die Region bereits 2025 zu 70 Prozent mit erneuerbarem Strom zu versorgen, indem Schleswig-Holstein als großer Erzeuger erneuerbarer Energien und Hamburg als Industriestandort mit zahlreichen Großverbrauchern zusammengeführt werden. NEW 4.0 will aber mehr. Durch sogenannte Sektorenkoppelung will NEW 4.0 erneuerbaren Strom Schritt für Schritt auch für die Wärmeversorgung und industrielle Prozesse einsetzen, die bislang mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Aus der Stromwende soll in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Energiewende auf Basis der erneuerbarer Energien werden.

Mehr als 60 Unternehmen und Institutionen haben sich in dem Forschungs- und Demonstrationsprojekt NEW 4.0 zusammengeschlossen, um Projektinnovationen und Lösungen zu entwickeln, die mit fluktuierenden erneuerbaren Energien eine sichere Energieversorgung für Haushalts- und Industrieverbraucher ermöglichen. Bis zum Jahr 2020 sollen insgesamt mehr als 100 Millionen Euro investiert werden, 40 Millionen Euro steuert das Bundeswirtschaftsministerium aus dem SINTEG-Programm bei. Die Region hat die Ausbauziele für Deutschland für 2025 bereits heute erreicht. Vorgesehen ist die Vervierfachung der Windenergie-Erzeugung bis 2035, dies wird den Jahresverbrauch um das Dreifache überschreiten.

Schon heute müssen extreme und weiter steigende Disparitäten in Erzeugungs- und Lastsituation beherrscht werden – zumeist durch die Abschaltung von Anlagen. Zusätzlich machen zahlreiche Anbindungen an Übertragungsnetze, Offshore-Windparks und die zentrale geografische Lage zwischen Verbrauchszentren im Süden sowie Speicherkraftwerken in Skandinavien die Region zur Energiedrehscheibe Nordeuropas. Eine gute Vernetzung und Sektorenkopplung würden ermöglichen, den hohen Anteil vorhandener erneuerbarer Energien dem Verbrauch auch zugänglich zu machen. Doch die neue Energiewelt ist verschlossen durch einen überholten regulatorischen Rahmen, der viele denkbare Projekte unwirtschaftlich macht – vor allem weil Umlagen, Steuern und Abgaben auf jede Transaktion gezahlt werden müssen. Um dieses Hindernis abzuräumen, hatte die Bundesregierung im Mai 2017 eine sogenannte Experimentierklausel erlassen, damit sich die SINTEG-Projektteilnehmer begrenzt für die Dauer des Projektzeitraums bis 2022 wirtschaftliche Nachteile (unter anderem höhere Strompreisabgaben und Netzentgelte) erstatten lassen können, die ihnen durch die Projektteilnahme entstehen. Allerdings müssen die betroffenen Unternehmen zunächst alle zusätzlich auftretenden Umlagen und Entgelte bezahlen. Erst auf Antrag können sie sich die Beträge erstatten lassen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im SINTEG-Programm zusätzlich angefallen sind.

Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 5.12.2017 in Berlin wurde allerdings bemängelt, „dass die Möglichkeit für Projektteilnehmer, ohne wirtschaftliche Nachteile neue Technologien, Verfahren und Geschäftsmodelle zu testen, durch die SINTEGVerordnung noch nicht ausreichend gegeben ist.“ Bei der Anwendung dieser Regelung seien in einzelnen Projekten – insbesondere bei Power-to-Heat-Anlagen – Defizite festgestellt worden, die einem wirkungsvollen, umfassenden Praxisgroßtest richtungweisender Ansätze für einen marktwirtschaftlichen Rechtsrahmen entgegenstehen. Daher forderten die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder die Bundesregierung auf, die Experimentierklausel so auszugestalten, dass insbesondere für innovative Ansätze bei der Sektorenkopplung der Praxisgroßtest ermöglicht und die SINTEGVerordnung so ausgestaltet wird, dass die mit dem Förderprogramm angestrebten Ziele auch wirklich erreicht werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der gemeinsame Ausschuss Hamburg und Schleswig-Holstein dem Landtag in Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Bürgerschaft, das Projekt NEW 4.0 weiterhin wohlwollend zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es weitergeführt wird. Der Gemeinsame Ausschuss empfiehlt den jeweiligen Landesparlamenten, unten angeführte Beschlüsse zu fassen.

Nach Beratung im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein am 19.03.2018 möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Hamburger Senat wird ersucht, sich auf Bundesebene für eine Anpassung der SINTEG-Verordnung einzusetzen, um

1. zusätzliche Experimentierspielräume für konkurrenzfähige Preise gegenüber fossilen Brennstoffen zu ermöglichen,

2. für weitere Strompreisbelastungen – wie für die Stromsteuer, EEG-Umlage und Netzentgelte – Ausnahmen zu definieren und für diese möglichst eine Befreiung zu erreichen,

3. es Unternehmen zu ermöglichen, projektrelevante Kosten vollständig anrechnen zu lassen,

4. Unternehmen bei der Verrechnung von Erlösen aus der Projekttätigkeit mit der Förderung so zu stellen, dass die mit dem Erproben einhergehenden finanziellen Nachteile der Investitionen und des Betriebs neuer Verfahren und Technologien vollständig ausgeglichen werden,

5. für Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms eine Erstattung des wirtschaftlichen Nachteils zu gewähren,

6. das Erstattungsverfahren zu vereinfachen (weil gerade kleinere Unternehmen, deren Stromlasten zukünftig im Rahmen von virtuellen Kraftwerken eine wichtige Rolle spielen, durch die hohen bürokratischen Anforderungen von einer Teilnahme abgehalten werden),

7. eine Wälzung der durch den Nachteilsausgleich entstehenden Kosten auf den Übertragungsnetzbetreiber zu ermöglichen, damit die Kosten nicht auf die unbeteiligten, lokalen Endverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt werden müssen, und

8. sämtliche Ausnahmen technologieoffen für alle SINTEG-Demonstrationsvorhaben gleichermaßen gelten zu lassen.In der Aktuellen Stunde wird die Fraktion außerdem über eine Große Anfrage diskutieren, die wir kürzlich an den Senat gestellt haben und die nun beantwortet vorliegt.

Zum Hintergrund: 

Die Schließung und Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona hat erhebliche Auswirkungen auf das stadtstrukturelle Gefüge, das Gewerbe, das Dienstleistungsangebot und den Handel in dem Stadtteil, da ein gut funktionierender Verkehrsknotenpunkt zwischen Bus, S-, Fern- und Regionalbahn mutwillig zerrissen wird. Die Initiative „Prellbock Altona – Unser Bahnhof bleibt, wo er ist“ stellte auf einer öffentlichen Veranstaltung im Januar 2018 eine eigene Auswertung vor. Demnach befinden sich im Umkreis von circa 1 Kilometer um den Bahnhof Altona gut 2.600 Betriebe. 78 Bildungseinrichtungen, 97 Kultureinrichtungen, 28 Kitas sowie 86 soziale Betreuungseinrichtungen sowie 155 Ärzt_innen, Zahnärzt_innen und Heilpraktiker_innen hat die Initiative unter anderem gezählt.

Die Anfrage in voller Länge, sowie alle Antworten des Senats finden Sie hier.Foto: Huhu Uet alias Frank Schwichtenberg (CC Wikimedia Commons) / „Polizei“ (CC BY-SA 2.0) by Eoghan OLionnain