DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge vom 11. und 12. Mai

Am 11. und 12. Mai tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Welche Themen bringt DIE LINKE in die parlamentarische Debatte ein? Ein Überblick über unsere aktuellen Anträge.

HINTERGRUND

Der Hamburger Hafen ist Drehscheibe des internationalen Waffenhandels. Das belastet die Stadt mit den Gräueln, die diese Waffen weltweit anrichten: der Bedrohung, Ermordung oder Vertreibung von Millionen von Menschen aus ihrer Heimat. Es widerspricht der Verfassung, die sich unsere Stadt gegeben hat. In der Präambel verpflichtet sie sich: „Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein.“ Bisher lässt sich das Ausmaß der Exporte von Rüstungsgütern, Munition und Kriegs- waffen nur schätzen und wird den Bürgerinnen und Bürgern nicht transparent gemacht.

Wir fordern Bürgerschaft und Senat auf, alle Rüstungsexporte durch den Hamburger Hafen fortlaufend zu ermitteln – auch mithilfe der Bundesbehörden – und öffentlich bekannt zu geben. Wir fordern Sie außerdem auf, Verantwortung für den zivilen Charakter des Hafens zu übernehmen und Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Umschlag der tödlichen Frachten, besonders von Kleinwaffen, den Massenvernichtungswaffen unserer Zeit, zu unterbinden.

Wir bitten Sie darum, uns mitzuteilen, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeit- rahmen Sie unsere Anliegen aufgreifen und umsetzen werden.

Die Fraktion DIE LINKE hält die Umsetzung dieser Petition für wichtig und richtig. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Kriege in Syrien, im Irak, in der Türkei, in Afgha- nistan, in Mali, in Libyen und in vielen weiteren Regionen kann das Bundesland Ham- burg mit der Umsetzung der Petition ein wichtiges Signal für Frieden und Verständi- gung setzen. Den Antrag in voller Länge können sie hier nachlesen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft fordert den Senat dazu auf…

  1. …sämtliche Rüstungsexporte durch den Hamburger Hafen fortlaufend zu ermitteln und alle drei Monate öffentlich bekannt zu geben.
  2. … sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, um den Umschlag von Munition und Waffen jeglicher Gattung durch den Hamburger Hafen zu unterbinden.
  3. … bis zum 30.12.2016 über den Fortschritt der Prüfung und Ausschöpfung zu berichten.

HINTERGRUND

Der Hamburger Ferienpass wird seit Jahren von Kindern und Jugendlichen gut ange- nommen. Mit dem jährlich zu den Sommerferien erscheinenden Coupon-Heft können Ermäßigungen beziehungsweise Vergünstigungen bei vielfältigen Angeboten zum Beispiel im Bereich des Sports, von Kochkursen, Museen, Freizeitausflügen oder Wildparks in Anspruch genommen werden. Besonders für arme SchülerInnen, die häufig nicht verreisen können, ist Heft eine sinnvolle Ergänzung zur Freizeitgestaltung während der schulfreien Tage.

Zum Bedauern vieler NutzerInnen fehlt im Ferienpass allerdings der städtische Schwimmbad- Betreiber Bäderland. Dieser bot bis 2003 die sogenannte Bäderland Ferienclubkarte an. Mit dem Hamburger Ferienpass war es so Kindern und Jugendlichen möglich, für 10 Mark eine Ferienclubkarte an den Kassen der Bäderland GmbH zu kaufen, um damit ein Jahr lang in den Ferien vergünstigt Schwimmbäder zu besuchen.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Senat nach wie vor am Modell des Ham- burger Ferienpasses festhält. Allerdings ist es unverhältnismäßig, wenn Bäderland GmbH als städtischer Betreiber kein Angebot für das Coupon-Heft bereitstellt, wäh- rend beispielsweise die schleswig-holsteinische Holstentherme Kaltenkirchen es tut. Durch die Wiederaufnahme der Bäderland-Einrichtungen ins Angebot könnte man einen sinnvollen Beitrag leisten, die Wasser- und Schwimmgewöhnung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Hier gibt es den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nachlesen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft fordert den Senat dazu auf…

….dafür zu sorgen, dass Bäderland GmbH zu den Sommerferien 2016 erneut die Bäder- land-Ferienclubkarte im Hamburger Ferienpass anbietet. Dabei sollte der Kaufpreis den Betrag von 5 Euro nicht übersteigen; die Gültigkeit nicht auf die Sommerferien beschränkt sein und keine anderen Angebote von Bäderland GmbH wegfallen.

HINTERGRUND

Vor einem Jahr hat sich das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem längst rechtskräftigen Urteil (4 Bf 226/12) die gesetzliche Grundlage für die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg für verfassungswidrig erklärt: § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verstoße gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie gebe nicht klar genug die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gefahrengebiets vor. Vielmehr bleibe es weitgehend der Polizei überlassen zu entscheiden, ob und für wie lange ein Gefahrengebiet ausgewiesen und dort Personen verdachtsunabhängig überprüft werden könnten. Zudem erlaube das Gesetz Eingriffsmaßnahmen von erheblichem Gewicht zur Abwehr bloß abstrakter Gefahren und gegenüber Personen, ohne dass diese zuvor einen konkreten Anlass für eine gegen sie gerichtete polizeili- che Maßnahme gegeben haben müssen. Die hiermit verbundene Belastung sei nicht angemessen.

SPD und GRÜNE hatten im Koalitionsvertrag vereinbart: „Es wird vor dem Hinter- grund der Rechtsprechung geprüft, ob und wenn ja, welcher Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Rechtsgrundlage aus § 4 Abs. 2 PolDVG besteht (z.B. im Hinblick auf die Kriterien, die den Anlass, Zweck und Grenzen lageabhängiger Kontrollen begrün- den, sowie auf das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit.“ Das war vor der Urteils- verkündung. Nach der Urteilsverkündung haben Vertreter beider Regierungsfraktionen die Respektierung des Urteils sowie seine zügige und sorgfältige Umsetzung zugesagt. Das ist bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil: Der Antrag der Linksfraktion vom 25.11.15 auf Streichung von § 4 Absatz 2 PolDVG (Drs. 21/2385) wurde am 10.12.2015 abgelehnt, ein beschlossener Zusatzantrag von SPD und GRÜNEN (Drs. 21/2552), demzufolge „kurzfristig“ ein Gesetzentwurf zur Neuregelung von § 4 Absatz 2 PolDVG angekündigt wurde, geriet gleich nach der Annahme wieder in Vergessen- heit. Seither sind fünf Monate vergangen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft fordert den Senat dazu auf…

§ 4 Absatz 2 des HmbPolDVG zu streichen.