DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge vom 15. Februar

Am 15. Februar tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Diesmal setzt DIE LINKE sich dafür ein, dass die politische Teilhabe gehörloser Menschen in der Bürgerschaft verbessert wird – außerdem fordern wir in einem Antrag  Feinstaubmessungen am Heizkraftwerk Wedel.HINTERGRUND

Sign_language_interpreter-e1486982796124-227x300 10.528 Personen mit einer Hörbeeinträchtigung leben in Hamburg. Gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbeeinträchtigungen haben wie alle Menschen ein Grundrecht auf Partizipation, politische Willensbildung und selbstbestimmte Freizeitgestaltung in ihrem Leben. Dies aber gelingt nur, wenn sie durch Kommunikationsbarrieren nicht daran gehindert werden. Die Notwendigkeit politischer Teilhabe geht auch aus diversen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention hervor – daher fordert DIE LINKE den verbindlichen, durch die Stadt Hamburg mit nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestatteten Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern/-innen bei Senatsauftritten und Bürgerschaftsveranstaltungen. Nur eine „Prüfung“, wie es im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, wird den Anforderungen der UN-Konvention, die den Status eines Bundesgesetzes (!) hat, nicht gerecht. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen beziehungsweise gehörlose Menschen müssen die Möglichkeit der politischen Meinungsbildung haben. Dies geht nur, wenn ihnen mit Gebärdensprachdolmetschern/-innen eine politische Willensbildung auch durch die Übersetzung von Bürgerschaftsreden, Gremiensitzungen der Bürgerschaft und Senatsauftritten ermöglicht wird.

 

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert,

  1. bei allen öffentlichen Senatsauftritten und Pressekonferenzen des Senates gehörlosen Menschen oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen eine barrierefreie Teilnahme durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher_innen zu ermöglichen und diese auch bei TV- oder Livestream-Übertragungen mit abzubilden
  2. bis August 2017 einen gemeinsamen Pool an Gebärdensprachdolmetschern/ -innen einzurichten,
  3. Einladungen des Senats stets auch in Leichter Sprache zu formulieren und zudem in Leichter Sprache auf das Vorhandensein von Gebärdensprachdolmet- schern/-innen hinzuweisen,
  4. die finanziellen Mittel zur Bezahlung der Gebärdensprachdolmetscher/-innen nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und die Mittel bezüglich der Einladungen in Leichter Sprache und des Hinweises auf das Vorhanden- sein von Gebärdensprachdolmetschern/-innen im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (zum Beispiel innerhalb der Produktgruppe 253.04 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Einzelplan 4) zur Verfügung zu stellen,
  5. gemeinsam mit dem Gehörlosenverband und dem Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg zu prüfen und zu beraten, inwiefern auch Schriftdolmetscher/-innen zum Einsatz kommen müssten bei den Senatsauftritten, Bürgerschaftsgremien und -veranstaltungen,
  6. der Bürgerschaft bis Ende August 2017 über den Stand der Umsetzung der Ein- richtung eines solchen Pools und der Bereitstellung der finanziellen Mittel dafür zu berichten,
  7. die Forderungen der Abschnitte A. 1. – 6. und B. 1. – 3. im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festzuschreiben,

B. Die Bürgerschaft wird dafür Sorge tragen,

  1. bei allen öffentlichen Plenar- und Ausschusssitzungen der Bürgerschaft sowie bei Bürgerschaftsveranstaltungen und Pressekonferenzen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse gehörlosen Menschen oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen eine barrierefreie Teilnahme durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmet- schern/-innen zu ermöglichen und diese auch bei TV- oder Livestream-Über- tragungen mit abzubilden,
  2. Einladungen der Bürgerschaft, ihrer Ausschüsse und zu Bürgerschaftsveranstal- tungen stets auch in Leichter Sprache zu formulieren und auch in Leichter Spra- che auf das Vorhandensein von Gebärdensprachdolmetschern/-innen hinzuwei- sen,
  3. gemeinsam mit dem Gehörlosenverband und dem Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg zu prüfen und zu beraten, inwiefern auch Schriftdolmetscher/-innen zum Einsatz kommen müssten bei den Bürgerschaftssitzungen, Ausschüssen der Bürgerschaft und Bürgerschaftsveranstaltungen.

Den Antrag in voller Länge finden Sie hier.

HINTERGRUND

Power-plant_wedel-elbe_hg-300x225 Im Zuge der Ertüchtigung des HKW Wedel und bereits im Vorfeld kam es zu Partikelniederschlägen, zu deren Gefährlichkeit, Häufigkeit, Abdeckung und Inhaltsstoffen es unterschiedliche gutachterliche Aussagen gibt. Insbesondere die Position des zuständigen schleswig-holsteinischen Ministeriums (MELUR) bei der Bewertung einer möglicherweise vorhandenen Feinstaubbelastung führt zu Irritationen. Grundlegende Aussage ist dabei, dass kein Feinstaub in den wenigen durch Anwohnerinnen und Anwohner gesammelten Proben vorhanden war. Dies hat für das Ministerium die Konsequenz, auch nicht nach möglichen Feinstaubbelastungen zu suchen.

Da das HKW Wedel nur wenige Hundert Meter von der Landesgrenze entfernt steht, ist eine mögliche Feinstaubkontamination auch ein zwingendes Thema für die Hamburger Umweltpolitik, weil Flugasche auch auf das Hamburger Stadtgebiet (zum Beispiel nach Rissen und Sülldorf) gelangen könnte. Mittlerweile sollen sich auch Bür- ger/-innen mit ihren Befürchtungen in dieser Sache an die BUE gewendet haben. Da eine Belastung nicht auszuschließen ist, läge es im Interesse Hamburgs, diesen Sachverhalt im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu klären. Aufgabe der hamburgischen Behörden sollte also sein, entsprechende Messungen zu veranlassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Partikelausstöße laut Behörden- und Betreiberaussage zum Betrieb des Kraftwerks gehören und nur auf Basis der Einhaltung der Schadstoffwerte zu bewerten seien.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert,

  1. dafür Sorge zu tragen, dass die BUE nahe der Landesgrenze zu Schleswig- Holstein für den Zeitraum von mindestens einem Jahr die Feinstaubwerte misst – die Messstation soll dabei zwischen der Landesgrenze im Westen und dem NSG Wittenbergen, im Osten aufgestellt. Bis zum technisch möglichen Beginn dieser Messungen erweitert die BUE die erhobenen Messparameter der Luftmessstation Blankenese um die Messung von Feinstaub.
  2. der Bürgerschaft bis zum 31.3.2017 Bericht zu erstatten.

Den Antrag in voller Länge finden Sie hier.

Fotos:

Hannes Grobe (talk) – CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5572262

Petteri Sulonen – CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3868059