Doppelter Rechtsbruch: 2,9 Mio. Sonderzahlung für HSH Nordbank-Vorsitzenden

Die Mitteilung des ersten Bürgermeisters Ole von Beust an den Präsidenten der Bürgerschaft ist formell ungewöhnlich. Noch ungewöhnlicher ist der inhaltliche Vorgang: Mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht von Professor Nonnenmacher zum 31. Juli 2009 begründet der erste Bürgermeister, dass man von der Gehaltsdeckelung auf 500.000 Euro bei der HSH Nordbank abgewichen sei. Noch am 30. Juni hatte der Senat im Haushaltsausschuss bekräftigt, dass diese Regelung respektiert werden.

Dazu erklärt Dr. Joachim Bischoff, Finanzexperte der Fraktion DIE LINKE: „Das ist eine kaum zu überbietende Missachtung der Bürgerschaft. Zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung muss der Senat schon über die 2,9 Millionen Euro Sonderzahlung verhandelt haben. Das ist ein doppelter Rechtsbruch: Der Senat verstößt gegen die Bestimmungen des SoFFin und gegen die von Hamburg und Schleswig-Holstein im Rahmen des Sanierungsprozesses festgelegten Vergütungsbegrenzungen.“