Drohnen sind Angriff auf Persönlichkeitsrechte: Linksfraktion kritisiert Einsatz durch Polizei

Die Polizei nutzt immer häufiger Drohnen – zu diesem Ergebnis kommt eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach verfügt die Polizei Hamburg mittlerweile über 24 sogenannte unbemannte Luftfahrzeuge, besser bekannt als Drohnen. 52 Polizist*innen haben den erforderlichen Lehrgang zur Steuerung der Drohnen absolviert. Nachdem die Drohnen zunächst nur zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen bei Tatorten und Verkehrsunfällen, zum Gewässerschutz und bei der Suche nach vermissten Personen eingesetzt wurden, werden die Einsatzanlässe nun ausgeweitet. So setzte die Polizei beim Fußballspiel des HSV am 15.05.2024 zwei Drohnen ein.

Die Linksfraktion kritisiert diesen Ausbau, sieht darin Gefahren für Persönlichkeitsrechte und fordert eine gesetzliche Regelung. Dazu Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Drohnen sind ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte – Betroffene bemerken oftmals gar nicht, dass sie mittels einer Drohne gefilmt und damit staatlich überwacht werden. Andere Bundesländer haben den Einsatz von Polizeidrohnen explizit gesetzlich geregelt, doch der Hamburger Senat hält einen solche transparente und rechtsklare Lösung nicht für nötig. Der Einsatz neuer polizeilicher Technologien muss aber demokratisch legitimiert sein: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Rechte von Betroffenen müssen klipp und klar geregelt werden!“

22/15332 SKA: Einsatz von Drohnen durch die Polizei Hamburg anlässlich eines Fußballspiels (buergerschaft-hh.de)