Ein Tanzverbot in Hamburg braucht niemand!

Das erste Mal seit Schill-Zeiten hat die Hamburger Polizei am Karfreitag ein Tanzverbot durchgesetzt. Hamburgs Musikclubs wurden gezwungen, laufende Veranstaltungen abzubrechen. Grundlage für die Einsätze ist § 4 der Hamburger Feiertagsverordnung von 1957.

„Was war das bitte für eine unverhältnismäßige und unnötige Aktion? Das klingt wie ein mieser April-Scherz. Wer kommt auf sowas?“, fragt Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Für die nach der Corona-Zeit angeschlagenen Clubs ist durch den Abbruch laufender Veranstaltungen und das erzwungene Tanzverbot ein massiver wirtschaftlicher Schaden entstanden. Wir fragen uns: Warum wurde diese Polizei-Show veranstaltet ohne vorher mit den Clubs zu kommunizieren?“ Die Linksfraktion reicht heute zu diesen und anderen Fragen eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat ein.