Entwurf zum Transparenzgesetz – bedenklich, gefährlich, ärgerlich

Transparenzgesetzklein-300x300 von Martin Dolzer

Der Rot-Grüne Senat hat einen Entwurf für die Reform des Hamburger Transparenzgesetzes vorgelegt.  Das neue Gesetz wird nur an wenigen Stellen für mehr Transparenz sorgen. Stattdessen sind rechtlich fragliche Eingriffe in das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung sowie eine Ausweitung von Auskunftsverweigerungsrechten geplant.

Bislang wurde das Hamburger Transparenzgesetz zu Recht als fortschrittlichstes Gesetz dieser Art in Deutschland bezeichnet. Das ist relativ logisch, da es auf eine Volksinitiative von Mehr Demokratie, dem Chaos Computer Club und Transparency International zurückging. Durch den jetzigen Entwurf versucht der Senat das Gesetz nun allerdings an entscheidenden Stellen zu schleifen und aufzuweichen, an denen es bisher als gutes Regulativ funktionierte und Willkür entgegen gewirkt hat. Das wollen wir nicht zulassen.

Positiv ist, dass das Gesetz weiterhin zum Ziel hat und auch regelt, dass die Verwaltung verpflichtet ist, einige wichtige Dokumente online zu veröffentlichen. Dass darin nun auch Stellen wie die Industrie- und Handelskammer zu mehr Transparenz verpflichtet werden, indem die bisherige Pflicht auch auf die mittelbare Staatsverwaltung erweitert wird, ist ebenfalls gut. Geregelt wird auch, dass der Informationsbeauftragte der Stadt zusätzlich für Umwelt- und Verbraucherinformationen zuständig sein soll.

Das sind jedoch die einzig positiven Momente. Gleichzeitig sind in dem rot-grünen Gesetzentwurf eine große Zahl an neuen Ausnahmen und bedenklichen Angriffen auf den Datenschutz von Anfragenden geregelt. Der Senat plant deutlich zu erschweren Informationen bei der Verwaltung anzufragen. Zudem sollen die Antworten künftig nicht mehr „unverzüglich“, sondern nach einem Monat erfolgen. Besonders bedenklich und gefährlich ist, dass der Datenschutz von Antragsteller_innen deutlich geschwächt werden soll. Wenn Namen und Informationen von Dritten bei Informationsanträgen betroffen sind, sollen die Betroffenen grundsätzlich den Namen und die Anschrift von Antragstellerinnen erhalten dürfen – das gilt für personenbezogene Daten in Dokumenten der Verwaltung, Geschäftsgeheimnissen oder auch dem Urheberrecht. Diese Regelung ist mit dem Europarecht – sprich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kaum kompatibel. Dort ist geregelt, dass jede Weitergabe im Einzelfall verhältnismäßig sein muss – diese Vorgabe wird durch den Gesetzentwurf vollkommen verfehlt.

Mit einer solchen Regelung müsste bei jeder kritischen Anfrage der Name und die Anschrift mitgeteilt werden. Die Anfrage bzw. eine Aufdeckung von Missständen würde dadurch zum persönlichen Risiko der anfragenden Person. Dieser Ansicht ist auch der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar. Die geplante Regelung ist sehr gefährlich und bedeutet auch grundsätzlich eine zusätzliche Hürde für die Anfragenden.

Betroffen von derartigen zu erwartenden negativen Aspekten sind jetzt schon in mehreren Ländern der EU Journalist_innen. Sie werden in den letzten Jahren vermehrt zu Zielen von Angriffen durch die organisierte Kriminalität. Zum Beispiel wurde der Journalist Ján Kuciak im vergangenen Jahr in der Slowakei ermordet, nachdem eine Behörde seine Adresse bei einer Informationsanfrage weitergab. Die entsprechende Regelung kopierte die Justizbehörde aus dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Die Kampagne „Topf Secret“ hat aufgezeigt, wie schädlich die geplante Adressweitergabe sein kann: Bundesweit kommt es auf Basis von Fragen entsprechend dem VIG immer wieder zu Hausbesuchen und Drohungen von Restaurantbetreiber_innen gegen Anfrage- bzw. Antragsteller, deren Adresse die Betriebe von den Lebensmittelbehörden bekommen haben. Hier muss unbedingt eine andere Regelung zum Schutz von Anfragenden gefunden – oder am besten zum Grundsatz der Nichtweitergabe von deren Daten zurückgekehrt werden.

Ein weiteres Problem ist, dass der NDR und das Landesamt für Verfassungsschutz weiterhin von der Verpflichtung zur Transparenz im Gesetz ausgenommen sind. Nun sollen darüber hinaus die Kassenärztliche Vereinigung und die milliardenschwere Hamburgische Investitions- und Förderbank von Transparenzpflichten befreit werden. Insbesondere bei der Bank sind Korruptionsrisiken vergleichsweise besonders hoch einzuschätzen. Hier wird möglicher Willkür von ohnehin privilegierten Akteuren Vorschub geleistet.

Ein zentraler Aspekt des jetzigen Hamburger Transparenzgesetzes ist, dass wichtige Verträge der öffentlichen Hand vor Inkrafttreten veröffentlicht werden mussten. Diese Norm will die Regierung nun ersatzlos streichen. Ein solches Vorgehen öffnet Privatisierung und Deregulierung Tür und Tor und wird von uns abgelehnt.

Eine Ausweitung der Ausnahmen gibt es ebenfalls für Prüfungseinrichtungen und Schulen, die zukünftig Dokumente geheim halten dürfen, wenn diese im Zusammenhang mit Prüfungen stehen. Prüfungsaufgaben vor der Prüfung selbst vor einer Bekanntmachung zu schützen, ist zwar sinnvoll – die geplante weit darüber hinaus gehend Geheimhaltung schießt jedoch weit über das Ziel hinaus.

Zusätzlich sind weitere Einschränkungen der Informationsfreiheit geplant: Die komplette Steuerverwaltung wäre vom Gesetz ausgenommen, geistiges Eigentum übermäßig geschützt, die Veröffentlichungspflicht für Dienstanweisungen entfiele.

Der Senat beabsichtigt außerdem, dass sich künftig auch staatliche Behörden auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können. Wir kennen diese Praxis aus Antworten auf parlamentarische Anfragen. So wird momentan schon zum Beispiel bei Public Private Partnership oder Privatisierungen immer dann Intransparenz geschaffen, wenn es etwas zu kritisieren gäbe oder versucht wird fragwürdige Vorgänge zu kaschieren.

Wir werden uns gemeinsam mit Bündnispartner_innen dafür einsetzen, dass das Transparenzgesetz nicht in der vorgesehenen Form geschliffen wird. Ein sinnvoller Weg von Evaluierung und Reform wäre die Initiator_innen des Gesetzes einzubeziehen: Mehr Demokratie, den Chaos Computer Club und Transparency International. Zumindest in den benannten Punkten muss nachgebessert werden.

Wie es anders gehen kann zeigt Berlin:  Dort starteten mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen den „Volksentscheid Tranparenz Berlin“ für ein Transparenzgesetz, das ein gutes Vorbild für Hamburg wäre.

Weitere Positionen zum Hamburger Transparenzgesetz:

Transparency International

Positionspapier von Transparency Deutschland, Mehr Demokratie, Chaos Computer Club und die Open Knowledge Foundation Deutschland