FAQ zu Cum-Ex – das solltet Ihr zum Cum-Ex-Skandal wissen

Cum-Ex-Bild-300x211 Was ist Cum-Ex eigentlich?

Wenn wir von Cum-Ex sprechen, meinen wir die mehrmalige Rückzahlung von Steuern. Was absurd klingt, meint genau das: Einmal wird auf Dividenden eine Steuer entrichtet. Weil die Aktie rund um den Tag der Dividendenausschüttung gehandelt wurde, beanspruchen mehrere Investoren gleichzeitig eine Rückerstattung der Steuer – auch diejenigen, die sie nie gezahlt haben. Allein die Warburg-Bank aus Hamburg, in Deutschland ein eher kleines Institut, soll nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die Stadt Hamburg so um 146,3 Millionen Euro betrogen haben. Deutschlandweit soll sich der Schaden für öffentliche Haushalte auf sagenhafte 55 Milliarden Euro aufsummieren.

 

Sind Cum-Ex-Deals überhaupt illegal?

Ja. Immer mehr Richter sagen ganz offen: Selbst wenn die Formulierung nicht klar ist, wer eine Steuerrückerstattung beanspruchen darf,  so sind „RÜCK-erstattungen immer eine Erstattung bezahlter Steuern. Wo keine Steuern bezahlt werden, können auch keine Steuern erstattet werden. Die Linksfraktion sagt: Wer sich Geld zurückholt, das er nie gezahlt hat, beklaut den Staat.

 

Was ist eigentlich durch die Recherchen der letzten Wochen ans Tageslicht bekannt geworden?

Grundsätzlich kann man sagen: Hamburg hat in einer Zeit des Bundestagsuntersuchungsausschusses, der verstärkten Fahndung und der allgemeinen Empörung so gehandelt, als seien Cum-Ex-Geschäfte legal. 2016 wurden nach vorliegenden Informationen die Hamburgischen Finanzbehörden informiert, dass die Warburg-Bank 2009 zu viele Steuern zurückerstattet bekommen hat. Es drohe Ende 2016 die Verjährung. Anders als in ähnlich gelagerten Fällen sei die Forderung, es waren knapp 47 Millionen Euro, nicht als Forderung der Stadt Hamburg gegen Warburg festgesetzt worden, obwohl die Tragweite und auch die Illegalität der Cum-Ex-Geschäfte längst bekannt war.

Im November 2017 wurde Christian Olearius, langjähriger Vorstand und Miteigentümer der Warburg-Bank, im Amtszimmer des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz empfangen. Dabei ist auch über Cum-Ex gesprochen worden. Herr Olearius schreibt in seinem Tagebuch: „Dann berichte ich vom Sachstand bei der Finanzbehörde, Staatsanwaltschaft. Ich meine, sein zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, daß wir uns keine Sorge zu machen brauchen. Die Deutsche Bank werde wohl geschont. Meine Interpretation – cui bono – auf uns abzulenken sei wahrscheinlich. Das Spiegel-Gespräch sollte ich führen, mich aber maßvoll äußern.“ Seine Interpretation war wohl richtig, denn nach den Informationen der Zeit notierte er am 4. Dezember: „Gegen den Willen Hamburgs habe das Bundesfinanzministerium eine Anweisung erlassen“ – sprich: die Verjährung wurde verhindert. Auf eine Anfrage (Drs. 21/18881) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom November 2019 antwortete der Senat auf die Frage, ob es im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Fall Gespräche zwischen der Warburg-Bank und dem Senat gab, mit „Nein“. Wie wir heute wissen, hat der Senat damit die Bürgerschaft offen angelogen.

Ebenfalls soll es ein Treffen zwischen Christian Olearius und dem Hamburger Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD, Obmann im Haushaltsausschuss des Bundestags) gegeben haben. Noch nach den Veröffentlichungen von Zeit und Panorama ließ Johannes Kahrs ein solches Treffen dementieren. Später räumte er ein: Ja, er habe sich doch mit Christian Olearius getroffen. In Olearius‘ Tagebuch ist notiert, Kahrs habe Olearius bezüglich der Ermittlungen gesagt, er (Kahrs) wolle „…in Berlin versuchen, einen Durchblick zu bekommen“.

Besonders pikant: Nach Recherchen des Hamburger Abendblatts spendete in diesem Jahr die Warburg-Gruppe erstmals eine größere Summe, 45.500 Euro, an die SPD. Und das nicht an irgendeinen SPD-Verband, sondern hauptsächlich an den SPD-Ortsverband Hamburg-Mitte. Dessen Vorsitzender: Johannes Kahrs.

Mehrfach habe Olearius außerdem mit Alfons Pawelczyk, ehemaliger zweiter Bürgermeister und ehemaliger Bundestagsabgeordneter für die SPD, über das Thema Cum-Ex gesprochen.

Am 4. Dezember 2017 soll Olearius außerdem in seinem Tagebuch notiert haben, dass das Bundesfinanzministerium eine Anweisung gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Steuerbehörden erlassen habe. Der Inhalt: Für illegale Geschäfte des Jahres 2010 soll die Warburg-Bank 56,4 Millionen Euro an die Stadt zurückzahlen. Wenn das so stimmt, hieße das: Nach 2016 hätte Hamburg 2017 nochmals 56,4 Millionen Euro verjähren lassen, wenn nicht der Bund interveniert hätte.

All dies geht aus Tagebüchern von Christian Olearius hervor, die in einer zweiten Durchsuchung seiner Räume 2018 beschlagnahmt worden waren. Auch wenn es unlogisch erscheint, sein eigenes Tagebuch anzulügen, sollten die Informationen darin kritisch gesehen werden.

 

Sind die Vorwürfe durch den Tagebuch-Auszug beseitigt?

Die Anwälte von Christian Olearius haben aus eigenem Antrieb in dieser Woche einen der in Rede stehenden Tagebuch-Auszüge veröffentlicht. Wohlgemerkt, es sind die Anwälte eines Beschuldigten in einem der größten Steuerbetrugsfälle der deutschen Geschichte. Doch auch ihre Veröffentlichung entlastet weder SPD noch Olearius. Ganz im Gegenteil: Das Tagebuch bestätigt zum Einen, dass es ein Treffen zwischen dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz und dem Warburg-Chef Christian Olearius gab. Anders als bisher vom Senat behauptet, wurde auch über die Rückforderungen und damit über die Cum-Ex-Deals geredet. Was auch immer Olaf Scholz sagte oder nicht sagte, Christian Olearius bekam das Gefühl, die Warburg-Bank brauche sich keine Sorgen zu machen. Die gesamten Recherchen von Zeit und Panorama werden also bestätigt. Warburg-Anwälte und SPD lassen derzeit inhaltsgleich erklären, das Tagebuch habe keine Beweise für eine politische Einflussnahme gebracht. Das stimmt, denn gäbe es Beweise, wären die Verantwortlichen längst angezeigt worden. Doch selbst das Abendblatt schreibt, auch eine Entlastung sei darin nicht zu finden. Panorama fasst über die Veröffentlichung des Tagebuchs durch die Warburg-Anwälte sehr gut zusammen: Diese wiederlegten eine Behauptung, die Panorama nie aufgestellt habe. Die Warburg-Anwälte warfen den Rechercheteams von Zeit und Panorama vor, dass es sich um „…böswillig verfärbte, unwahrhaftige Behauptungen , mit denen die Bürgerschaftswahlen in der Hansestadt in manipulierender, unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen“.

 

Sind die zu viel erstatteten Gelder aus Cum-Ex-Geschäften aus 2009 noch rückholbar?

Jein. Derzeit findet am Landgericht Bonn ein Strafprozess wegen mehrerer Cum-Ex-Fälle statt, darunter mittelbar auch gegen die Warburg-Bank. Die Ermittlungen führt federführend die Staatsanwaltschaft Köln. Das Strafrecht kennt längere Verjährungsfristen, als es sie im Steuerrecht gibt. Für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung gibt es auch die Möglichkeit, Gelder abzuschöpfen, die sich Banken durch Betrug angeeignet haben. Doch diese Möglichkeit wurde durch den Bundestag erst 2017 geschaffen, also nachdem die Hamburger Finanzbehörden knapp 47 Millionen Euro verjähren ließen. Wenn diese Gelder also abgeschöpft werden, so ist dies nicht dem Handeln der Finanzbehörden zu verdanken, sondern einer Änderung des Einziehungsrechts durch den Bundestag. Im Haushaltsausschuss 2018 wurde berichtet, dass die Verjährung gilt – also Rechtssicherheit für Warburg eingetreten wäre. Außerdem ist nicht sicher, dass Hamburg die volle Summe überhaupt bekommt. Weil die Ermittlungen und das Verfahren in Nordrhein-Westfalen stattfinden, steht zu vermuten, dass ein großer Teil der abgeschöpften Gelder auch in Nordrhein-Westfalen bleiben. Der so entstandene Schaden für den Hamburgischen Haushalt bliebe also bestehen.

 

Warum fordert die Linksfraktion jetzt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss?

Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Für die Einsetzung reicht die Zustimmung von einem Viertel der Parlamentarier_innen, also 31 der 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft.

Die Mitglieder haben große Macht, denn die Regeln des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) orientieren sich an der Strafprozessordnung: Zeugen müssen vor dem Gremium erscheinen und dürfen nur dann die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden.

Ein Untersuchungsgegenstand wäre, welche Ursachen und welche Weisungen des Senats die Hamburger Finanzbehörden 2016 und erneut 2017 zum Ergebnis brachten, kein Geld von Warburg zurückfordern. Diese Vorgänge gilt es ebenso transparent zu machen wie die zumindest versuchten Einflussnahmen auf Hamburger Politiker.

Auch ist die Frage, ob es Bestrebungen für einen so genannten Billigkeitserlass 2019 gab, der Warburg zugebilligt hätte, nur 68 Millionen von den über 160 Millionen Euro Beutesumme an die Stadt Hamburg abzuführen.

Außerdem gilt zu klären, wie die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften in NRW und Hessen war, die Zusammenarbeit mit dem Gericht in Bonn und die Unterstützung bei der Aufklärung von Cum-Ex-Fällen.

 

Kann man das Steuergeheimnis nicht aufheben?

Die Abgabenordnung trifft zum Steuergeheimnis in §30 Absatz 4 dazu eine klare Aussage:

Die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten ist zulässig, soweit[…]

5. für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht; ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn […]

b) Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern, oder […]

Für die Linksfraktion ist klar: Wenn irgendwann irgendein Betrug das „Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs“ beschädigt, dann der Cum-Ex-Skandal, der größte Steuerdiebstahl in der bundesdeutschen Geschichte. Davon abgesehen scheint einer Aufhebung des Steuergeheimnisses ohnehin dann nichts entgegen zu stehen, wenn alle Seiten, also sowohl die Warburg-Bank als auch die Finanzbehörde, dem zustimmen.

 

Was fordert die Linksfraktion in Hamburg?

Wir wollen diesen Steuerbetrug wirksam bekämpfen. Dafür soll die Justiz ihre Kapazitäten zur Verfolgung solch schwerer Wirtschaftskriminalität deutlich ausbauen. Hinterzogene Steuern, ebenso wie gestohlene Steuern wie im Falle von Cum-Ex, sollen eingetrieben und so der Hamburgische Haushalt entlastet werden. Bei den vorliegenden Fällen, die gerade vor dem Landgericht Bonn verhandelt werden, sollen die Hamburger Behörden maximal kooperieren. Cum-Ex-Betrüger sollen konsequent, auch strafrechtlich, verfolgt werden. Die Verantwortlichen, sei es bei der Warburg-Bank oder der Deutschen Bank, dürfen nicht mit außergerichtlichen Vergleichen davonkommen. Die Kumpanei zwischen Politik und jenen, die von Cum-Ex profitierten, muss ein für allemal ein Ende haben. Wer wirksam gegen Cum-Ex-Betrug vorgeht, der trifft sich nicht mit Cum-Ex-Betrügern in Amtszimmern, sondern nur vor Gericht. Und wer diese schweren Betrügereien aufdeckt, wird niemals Spenden von betroffenen Banken bekommen. Darum müssen CDU, FDP und SPD ihre Spenden vonder Warburg-Gruppe auch sofort zurückgeben.