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12. Januar 2016

Frauen und Grundrechte brauchen gleichermaßen Schutz!

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In der Debatte um die überwiegend sexuellen Übergriffe auf Frauen im öffentlichen Raum werden zunehmend straf- und aufenthaltsrechtliche Aspekte vermischt. Gegen diese unzulässige Instrumentalisierung wendet sich die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

„Mehr und mehr Frauen trauen sich, sexuelle Gewalt anzuzeigen oder sich zur Wehr zu setzen“, erklärt dazu Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion. „Das ist nicht selbstverständlich. Nach wie vor wird die weit verbreitete sexuelle Gewalt kaum diskutiert, in Erziehung und Lehrplänen spielt sie kaum eine Rolle. Umso bitterer finde ich es, dass sich jetzt gerade die Verfechter patriarchaler Strukturen in Szene setzen als angebliche Verteidiger der Frauen – solange nur die mutmaßlichen Täter einen Migrationshintergrund haben. Damit missbrauchen sie die Betroffenen für ihre eigenen schäbigen Zwecke. Repression und erst Recht Abschiebung und Abschottung bekämpfen nicht die Ursachen des Problems. Was wir brauchen ist eine echte Stärkung der Frauen, eine Anpassung des Sexualstrafrechts und eine finanzielle Stärkung der Beratungs- und Anlaufstellen.“

„Selbstverständlich muss jede Anzeige verfolgt, jede Tat aufgeklärt, jeder hinreichend Tatverdächtige angeklagt und gegebenenfalls verurteilt und bestraft werden – und zwar in dem Land, in dem die Tat begangen wurde“, ergänzt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. „Genau dafür gibt es das Strafgesetzbuch, es gilt für alle in Deutschland begangenen Taten unabhängig von der Nationalität von TäterInnen. Strikte Rechtsstaatlichkeit ist das Gebot der Stunde. Völlig ungerechtfertigt sind deshalb die zahlreichen Versuche, jetzt die Grundrechte abzubauen und etwa das Asylrecht in ein diffuses Gastrecht umzudeuten. Die abscheulichen Vorfälle so oder anderweitig für ausländerfeindliche, islamfeindliche oder andere grundrechtsfeindliche Bestrebungen zu instrumentalisieren, sind brandgefährlich – nicht zuletzt für den Rechtsstaat.“

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