Gewollter Verfassungsbruch – die Affäre HCU
Es gilt das gesprochene Wort
Im Rahmen der Aktuellen Stunden der Bürgerschaft kritisierte Dr. Joachim Bischoff den Umgang des Senats in Sachen „HafenCity Universität“ (HCU) scharf: Weder der Eintritt der GAL in die Koalition noch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise mit den gravierenden Auswirkungen für die regionale Wirtschaft und öffentlichen Finanzen konnte an der Leuchtturmlogik etwas ändern.
Nach aktueller Schätzung muss mit Kosten von mindestens 73 Millionen Euro für Grundstück und Gebäude der HCU gerechnet werden. Aber: wenigstens die Logik der Landeshaushaltsordnung gilt es eigentlich einzuhalten und über diese wacht der Landesrechnungshof.
Der Rechnungshof beharrt auf dem Respekt Verfassung und Recht: Gegenüber der Bürgerschaft muss der Senat die möglichen Alternativstandorte mit den bis zu rund 58 Mio. Euro niedrigeren Kosten bewertend darstellen. Frau Gundelach müsste für ihren Hang zum Geldausgeben, Geld das ihr nicht gehört, wenigstens eine Begründung liefern.
Durch die politische Überheblichkeit hat Hamburg einen gravierenden institutionellen Konflikt: Der Rechnungshof hält – und dies ist auch meine Auffassung – fest: Die geforderte Einzeldrucksache, die damit zeitlich verbundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und somit auch Kostenschätzungen für Alternativen, wie zum Beispiel die Standorte, liegen bis heute nicht vor.
Mehr noch: Der Rechnungshof hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung aufgefordert, in der noch vorzunehmenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die von ihm dargelegten Aspekte inhaltlich aufzubereiten und den jeweiligen Kostenvarianten gegenüberzustellen.
Der Senat hat dem hohen Hause mit der Drucksache 3124 mitgeteilt, dass die Mahnungen des Rechnungshofes zu ignorieren sind.
Zu Standortwahl der HCU hält der Senat fest: „Die Feststellungen des Rechnungshofs, dass mit der Standortwahl HafenCity Mehrkosten gegenüber anderen Standorten entstehen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht vorliegt, treffen im Grundsatz zu. Bezüglich der Höhe der Mehrkosten und der Möglichkeiten einer quantitativen Betrachtung kommt der Senat bei seiner Abwägung jedoch zu anderen Ergebnissen als der Rechnungshof.“
Es ist ja auch logisch: wenn man sich in die Architekturgeschichte einschreiben will, dann zählen wie bei dem anderen Leuchtturm Elbphilharmonie die Millionen Euro nicht. Selbstverständlich kann man die Architekturhochschule preisgünstiger und umweltverträglicher haben. Aber dann ist sie eben kein Leuchtturm.
Schlussfolgerung: Frau Senatorin Gundelach stellt sich über die Landeshaushaltsordnung und das Recht.
Diese jedweder rechtsstaatlichen und bürgerschaftlichen Hohn sprechenden Einstellung steht – so die Bewertung der Linksfraktion – bestimmt beim Senat auch andere Projekte, sei es die Elbphilharmonie, sei es das ÖPP -Projekt zur Schulsanierung.
Es bleibt nur ein Weg diese Überheblichkeit zu stoppen: Wir fordern die SPD-Fraktion auf, diese über dem Recht und der Verfassung stehende Überheblichkeit durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht klären.