Hamburg benachteiligt Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
BeamtInnen und Angestellte in Hamburger Behörden verrichten die gleiche Arbeit – werden dafür aber ungleich bezahlt. Diese Lohnunterschiede können mehrere hundert Euro monatlich betragen. Das geht aus den Antworten des Senats auf zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 21/273, 21/92) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor. „Der Senat kann seinen Angestellten nicht glaubhaft erklären, warum sie für eine gleichwertige Tätigkeit teils mehrere hundert Euro weniger bekommen“, kritisiert Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. „Einkommensgerechtigkeit muss auch im öffentlichen Dienst gelten!“
Der Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich Differenzierungen zwischen den Statusgruppen wird durch Art. 33 Abs. 4und 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich begründet. Beim Übergang vom BAT zum TV-L wurden die Angestellten von den BeamtInnen losgekoppelt, die direkte Vergleichbarkeit mit den Besoldungsgruppen der Beamten wurde mit dem TVöD abgeschafft.
„Eine grundsätzliche, politische Debatte um die Entlohnung im öffentlichen Dienst darf nicht dazu führen, dass Angestellte und BeamtInnen gegeneinander ausgespielt werden“, so Hannemann. „Im Übrigen sind diese Ungerechtigkeiten durchaus kein Hamburg-spezifisches Problem. Bundesweit setzt sich Die Linke für Entgeltgleichheit ein. Dies gilt nicht nur für die Leiharbeit, Werkverträge und Lohnbenachteiligungen zwischen Frauen und Männern, sondern auch für Behörden bundesweit. Am Ende kann es nur heißen: Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“